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Fachanwaltslehrgang: bis zu 90% staatliche Förderung in Niedersachsen

Dies ist eine Diskussion zu Fachanwaltslehrgang: bis zu 90% staatliche Förderung in Niedersachsen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 14.12.2011, 11:24
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Fachanwaltslehrgang: bis zu 90% staatliche Förderung in Niedersachsen

Das Förderprogramm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)“ macht es möglich, dass Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Niedersachsen eine Förderung ihres Fachanwaltslehrgangs beantragen können.

Über 20 Millionen Euro Fördermittel der Europäischen Union und des Landes Niedersachsens stehen für so genannte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte zur beruflichen Weiterqualifikation bereit. Kleine und mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder beschäftigen weniger als 250 MitarbeiterInnen und haben eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro. Dies sollte auf die große Mehrzahl der Rechtsanwaltskanzleien in Niedersachsen zutreffen.

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in niedersächsischen kleinen und mittleren Unternehmen oder von Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhabern von Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigen. Dies bedeutet für Rechtsanwaltskanzleien, dass auch die Kanzleiinhaber, Partner oder Angestellte in den Genuss der Förderung kommen können.

Durch die Weiterbildung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefördert werden. Zudem soll die Weiterbildung in Niedersachsen durchgeführt werden. Die Fachanwaltsausbildung bzw. der Fachanwaltslehrgang dient genau diesem Zweck und ist daher bestens zur Förderung geeignet wie das Ministerium mitteilt (siehe Interview am Fußende).

Auf die Förderung des Fachanwaltslehrgangs besteht kein Rechtsanspruch. Wird die Förderung bewilligt, kann der Förderungsbetrag bis zu 90% der Lehrgangsgebühren (je nach Zielgebiet max. 4.000 bzw. 5.000 Euro pro Jahr und Unternehmen) ausmachen.

Weitere Informationen zur Förderung vom Fachanwaltslehrgang finden Sie unter

http://iwin-niedersachsen.de

Die auszufüllenden Antragsformulare finden Sie hier:

http://iwin-niedersachsen.de/content/view/38/56/


Offizielle Informationen direkt vom Ministerium

Im Rahmen dieses Artikels haben wir auch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) in Hannover um ein E-Mail-Interview gebeten. Nachfolgend finden Sie die offiziellen Antworten von der Mitarbeiterin Frau Matuschek des Ministeriums:


JuraForum: Fördern Sie mit dem Programm auch Anwälte und Anwaltskanzleien in Niedersachen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

MW: Mit dem Förderprogramm IWiN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen fördert das Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln die Weiterbildung einzelner Beschäftigter in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Weiterbildungsinfrastruktur.

Als KMU gem. der EU-Definition gilt ein Unternehmen, das weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro hat oder das weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigt und eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro hat. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen werden mitgezählt.

Gefördert werden können auch Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Im Rahmen dieser KMU-Definition sind generell auch freiberuflich tätige Unternehmer und ihre Beschäftigten förderfähig, entsprechend auch Anwälte und Anwaltskanzleien. Die Prüfung im Einzelfall wird vorbehalten.


JuraForum: Fördern Sie mit diesem Programm auch die theoretische Fachanwaltsausbildung / den Fachanwaltslehrgang gem . Fachanwaltsordnung (FAO) von Rechtsanwälten?

MW: Mit IWiN kann die berufliche Weiterbildung gefördert werden, so wird beispielsweise regelmäßig auch die Fachanwaltsausbildung als förderfähige Weiterbildung gewertet.

Von der Förderung ausgeschlossen sind beispielsweise die Berufsausbildung sowie gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen.

Die Antragstellung erfolgt über die extra für das Programm eingerichteten Regionalen Anlaufstellen (RAS). Die RAS prüfen im Einzelfall, ob eine IWiN-Förderung in Betracht kommt.


JuraForum: Wie läuft das Antragsverfahren ab bzw. mit welchen Formularen kann man als Rechtsanwalt die Förderung beantragen? Wie lange dauert es bis die Förderung in der Regel bewilligt wird?

MW: Auf der Homepage www.iwin-niedersachsen.de unter der Rubrik „Downloads“ finden Sie ein Ablaufdiagramm, das Ihnen das Verfahren veranschaulicht.

Der Antragsvordruck findet sich ebenfalls auf der Homepage im Download-Bereich. Dieser ist an eine Regionale Anlaufstelle in der Nähe des jeweiligen Betriebssitzes zu senden.

In der Rubrik „Förderung“ sind weitere Hinweise und Hilfestellungen für die Antragsstellung aufgeführt. Hier wird beispielsweise auch darauf hingewiesen, welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden,

Angaben zum zeitlichen Rahmen bis zum Erhalt des Förderangebots liegen nicht vor. Wichtig ist, dass eine verbindliche Anmeldung zu einer Weiterbildung vor Erhalt eines Förderangebots durch die zuständige RAS förderschädlich ist.

Für Fragen zu IWiN besuchen Sie gerne die Homepage www.iwin-niedersachsen.de. Hier finden Sie unter „Regionale Anlaufstellen“ > „Kontakt“ die Kontaktdaten einer RAS in Ihrer Nähe.

Die Weiterbildungsberaterinnen und –berater in den Anlaufstellen helfen Ihnen gerne weiter.

JuraForum: Wir bedanken uns für das Interview.

Quelle: JuraForum.de (se)
Foto: © MH - Fotolia.com
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Geändert von JuraForum-News (15.12.2011 um 10:09 Uhr).
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