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EuGH verstärkt Kampf gegen die Produktpiraterie

Dies ist eine Diskussion zu EuGH verstärkt Kampf gegen die Produktpiraterie innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 01.12.2011, 15:15
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EuGH verstärkt Kampf gegen die Produktpiraterie

Luxemburg (jur). Produktfälschungen dürfen in der Europäischen Union nur dann beschlagnahmt werden, wenn sie auch für den Verkauf in der EU bestimmt sind. Befinden sich die Waren in einem Hafen oder Flughafen nur auf der Durchreise in Drittländer, dürfen die Zollbehörden dagegen nicht einschreiten, wie am Donnerstag, 1. Dezember 2011, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-446/09 und C-495/09).

Im ersten Fall spürten belgische Zollbeamte im Hafen von Antwerpen eine Ladung elektrischer Rasierapparate aus China auf, die sehr den geschützten Modellen von Philips ähneln. Das letztendliche Ziel der Rasierapparate war nicht näher bestimmt. Der belgische Zoll beschlagnahmte die Ware, Philips beantragte ihre Vernichtung.

Im zweiten Fall geht es um eine Ladung gefälschter Nokia-Handys, ebenfalls aus China. Entdeckt wurden sie am Londoner Flughafen Heathrow. Der britische Zoll informierte Nokia über den Fund, verweigerte aber letztendlich die Zurückhaltung der Ware, weil die Handys für Kolumbien bestimmt seien.

Wie dazu nun der EuGH entschied, dürfen die Zollbehörden der EU-Länder Nachahmerprodukte nur dann als „unerlaubt hergestellte Waren“ beschlagnahmen, wenn sie in der EU verkauft werden sollen. Einen Transfer in Drittländer müssen die Behörden dagegen zulassen. Allerdings dürfen die Behörden auch einschreiten, wenn die Hersteller der Produkte deren Herkunft und Ziel verschleiern oder wenn es Hinweise gibt, dass die Waren aus dem angegebenen Zielland außerhalb der EU wieder zum Verkauf in der EU zurückgebracht werden sollen.

Über beide Fälle müssen danach nun die Gerichte in Belgien und Großbritannien endgültig entscheiden.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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