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Entzug des Doktortitel bei bestechlichem Doktorvater?

Dies ist eine Diskussion zu Entzug des Doktortitel bei bestechlichem Doktorvater? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 25.11.2011, 14:41
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Entzug des Doktortitel bei bestechlichem Doktorvater?

Lüneburg (jur). Die Universität darf einen Doktortitel nicht entziehen, nur weil der Doktorvater Bestechungsgelder für die Vermittlung und Beratung von Promotionskandidaten entgegengenommen hat. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg in mehreren am Freitag, 25. November 2011, bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden (Az.: 2 LA 333/10, 2 LA 334/10 u. a.).

Gegen den Entzug ihrer Doktorwürde hatten acht berufstätige Juristen geklagt. Um einen Doktorvater zu finden, hatten sie ein Institut für Promotionsvermittlung beauftragt. Dafür zahlten sie jeweils einen fünfstelligen Betrag. Das Institut bestach daraufhin einen Rechtsprofessor an der Universität Hannover, damit dieser als Doktorvater die Doktoranden betreut. Pro Fall erhielt er hierfür rund 4.000 Euro. Über die Jahre hat der Rechtswissenschaftler so insgesamt 156.000 Euro kassiert.

Normalerweise sehen Universitäten eine Mindestnote vor, um überhaupt zur Promotion zugelassen zu werden. Alternativ können auch spezielle Seminare absolviert werden. Dies wollten die Kläger jedoch mit der Einschaltung des Vermittlungsinstituts umgehen.

Als das illegale Treiben aufflog, wurde der Rechtsprofessor wegen Bestechlichkeit zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verfahren gegen die promovierten Juristen endeten mit Freispruch oder mit der Zahlung einer Geldauflage. Für die Universität Hannover waren die Fälle damit nicht abgeschlossen. Sie entzog den berufstätigen Juristen ihren Doktortitel.

Das OVG entschied jedoch in seinen Beschlüssen vom 16. November 2011, dass die Rücknahme der Doktorwürde allein wegen Bestechlichkeit des Doktorvaters unzulässig ist. So sei zum einen nicht bewiesen, dass die Juristen von den Bestechungsgeldern des Instituts an den Rechtsprofessor wussten. Zum anderen gebe es keine Anhaltspunkte, das die wissenschaftlichen Leistungen der Juristen nicht hinnehmbare Mängel aufweisen – wie beispielsweise Fälschungen, die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel oder das Abschreiben aus anderen Publikationen.

Die Universität Hannover habe es versäumt, die Promotionsleistungen der Juristen durch einen anderen Gutachter überprüfen zu lassen. Daher sei der Entzug der Doktortitel fehlerhaft und wieder aufzuheben.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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bestechlichkeit, doktortitel, doktorvater, entzug, verwaltungsrecht

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