Dies ist eine Diskussion zu Ein Sturz kann bei einer Party vorkommen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Ein Sturz kann bei einer Party vorkommen In dem zu entscheidenden Fall wollte jemand wegen der Folgen eines Sturzes bei einer Party die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und den Ersatz materieller Schäden durchsetzen. Auf einer Feier im Freien hatte der Beklagte an einem Stehtisch einen Fuß zurückgesetzt und die Klägerin getroffen. Dadurch stürzte die Klägerin und verletzte sich erheblich am linken Handgelenk. Die Richter wiesen nun die Geltendmachung der Ansprüche zurück. Sie begründeten dies damit, dass Grundvoraussetzung einer jeden Haftung ist, dass ein schädigendes, bewusstes Verhalten des Gegners vorliegt. Ein unbedachtes Zurücksetzen eines Fußes sei kein beherrschbares Verhalten und somit keine bewusste Handlung. Der Beklagte müsse sich somit das Zurücksetzen des Fußes nicht als schädigendes Verhalten anrechnen lassen und somit auch nicht für die entstandenen Kosten aufkommen. Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de |
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