Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ein Sturz kann bei einer Party vorkommen

Dies ist eine Diskussion zu Ein Sturz kann bei einer Party vorkommen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.11.2004, 07:47
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.627
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ein Sturz kann bei einer Party vorkommen

Berlin (DAV). Wer bei einer Feier im Freien an einem Stehtisch einen Fuß zurücksetzt, ohne zu wissen, dass ein Anderer unmittelbar hinter ihm vorbei geht, haftet regelmäßig nicht für dessen Sturz. Dies geht aus einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 13. Juli 2001 (Aktenzeichen: 9 U 141/2000) hervor.

In dem zu entscheidenden Fall wollte jemand wegen der Folgen eines Sturzes bei einer Party die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und den Ersatz materieller Schäden durchsetzen. Auf einer Feier im Freien hatte der Beklagte an einem Stehtisch einen Fuß zurückgesetzt und die Klägerin getroffen. Dadurch stürzte die Klägerin und verletzte sich erheblich am linken Handgelenk.
Die Richter wiesen nun die Geltendmachung der Ansprüche zurück. Sie begründeten dies damit, dass Grundvoraussetzung einer jeden Haftung ist, dass ein schädigendes, bewusstes Verhalten des Gegners vorliegt. Ein unbedachtes Zurücksetzen eines Fußes sei kein beherrschbares Verhalten und somit keine bewusste Handlung. Der Beklagte müsse sich somit das Zurücksetzen des Fußes nicht als schädigendes Verhalten anrechnen lassen und somit auch nicht für die entstandenen Kosten aufkommen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haftung des Pflegeheims beim Sturz einer alten Dame? Nachrichten: Recht & Gesetz 10.05.2010 12:48
Planung einer Party - Haftung? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 20.10.2008 20:16
Körperverletzung auf einer Party Strafrecht / Strafprozeßrecht 29.05.2007 13:13
Gemeinde haftet für Sturz eines Fußgängers bei einer Gefahrenstelle Nachrichten: Recht & Gesetz 03.05.2006 18:51
Sturz vor einer Bank, wer haftet? Versicherungsrecht 18.04.2005 12:46





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN