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Ehemalige Jugoslawen erhalten keine Renten-Beitragsrückerstattung

Dies ist eine Diskussion zu Ehemalige Jugoslawen erhalten keine Renten-Beitragsrückerstattung innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 19.12.2011, 09:29
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Ehemalige Jugoslawen erhalten keine Renten-Beitragsrückerstattung

München (jur). Haben Arbeitnehmer aus dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland gearbeitet, können sie sich bei einer Rückkehr in ihr Heimatland nicht ihre gezahlten Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung erstatten lassen. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in drei am Freitag, 16. Dezember 2011, bekanntgegebenen Urteilen (Az.: L 6 R 868/08, L 6 R 124/10, L 6 R 884/08). Denn das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen, welches die Beitragsrückerstattung ausschließt, habe auch nach dem Zusammenbruch des jugoslawischen Staates weiterhin seine Gültigkeit.

Damit scheiterten mehrere Kläger, die längere Zeit in Deutschland gearbeitet hatten und dann in ihre Heimat nach Bosnien/Herzegovina und dem Kosovo zurückgekehrt sind. Von ihrem Rentenversicherungsträger forderten sie eine Rückerstattung ihrer zuvor in Deutschland entrichteten Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung.

Das LSG lehnte dies jedoch in seinen Urteilen vom 27. September 2011 nun ab und berief sich dabei auf das deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen, welches weiterhin gültig sei. Das Abkommen schließe eine Beitragsrückerstattung aus. Der Zweck des Abkommens habe darin bestanden, dass Wanderarbeitnehmer nur wegen eines Wechsels des Beschäftigungsstaates nicht durch das soziale Netz fallen sollten. „Dieser auf längere Sicht ausgerichtete Abkommenszweck“ habe sich auch in den Fällen der Kläger nicht erübrigt, so die Münchener Richter. Die Kläger hätten aber damit auch die Möglichkeit, die Rentenversicherungszahlungen freiwillig weiterzuführen.

Das LSG hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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