Dies ist eine Diskussion zu Dürfen Pharmaunternehmen Rabattverträge vorgeben? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Dürfen Pharmaunternehmen Rabattverträge vorgeben? Die BAHN-BKK hatte im April 2011 Pharmahersteller angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass sie zum 01.07.2011 mit möglichst vielen Pharmaherstellern Rabattverträge über rund 290 Wirkstoffe abschließen wolle. Die Krankenkasse wollte so u. a. erreichen, dass die Versicherten in der Apotheke möglichst „ihr Medikament“, das vom Arzt verschriebene, und nicht ggfs. ein anderes, wenn auch mit gleicher oder ähnlicher Wirkstoffkombination, erhalten sollten. Von der Krankenkasse waren einheitliche Rabattsätze vorgegeben. Eine öffentliche Ausschreibung erfolgte zunächst nicht. Hiergegen hatten sich drei Generikahersteller gewandt. Die 3. Vergabekammer des Bundes hat daraufhin im Juni 2011 entschieden, dass die Vorgehensweise der BAHN-BKK vergaberechtswidrig gewesen sei und eine europaweite Ausschreibung hätte erfolgen müssen. Außerdem habe die BAHN-BKK gegen Wettbewerbsgrundsätze verstoßen. So bestimme die BAHN-BKK und nicht – wie sonst bei einer Ausschreibung – der Bieter den Preis. Den Bietern werde so die Kalkulationsmöglichkeit genommen. Dass die Krankenkasse keine im Vergabeverfahren an sich vorgesehene Auswahlentscheidung unter verschiedenen Bietern treffe, sondern möglichst mit allen Herstellern Rabattverträge schließen wollte, ändere nichts an der Ausschreibungspflicht. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts wird am Mittwoch in zwei Verfahren über die sofortigen Beschwerden der BAHN-BKK verhandeln. Die Sitzung beginnt um 11.00 Uhr und findet in Saal A208 statt. In dem dritten Verfahren (Aktenzeichen VII-Verg. 57/11) ist die Sitzung auf den 07.12.2011 terminiert. Quelle: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Foto: Fotolia.com |
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