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Demonstranten grundlos inhaftiert

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Alt 01.12.2011, 14:47
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Demonstranten grundlos inhaftiert

Straßburg (jur). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die vorbeugende Inhaftierung von Demonstranten während des G-8-Gipfels 2007 in Heiligendamm gerügt (Az.: 8080/08 und 8577/08). Vorbeugehaft ist danach nur dann zulässig, wenn es konkrete Anzeichen für Straftaten gibt, die sich anders nicht abwenden lassen. In den konkreten Fällen hätte es schon als milderes Mittel ausgereicht, beanstandete Transparente zu beschlagnahmen, betonte der EGMR. Ob dies dann zulässig gewesen wäre, hätte man dann immer noch prüfen können. Die Straßburger Richter sprachen damit zwei Männern eine Entschädigung von jeweils 3.000 Euro zu.

Die beiden damals 22-Jährigen waren mit sieben Gleichgesinnten in einem Kleinbus auf dem Weg nach Heiligendamm. Auf einem Parkplatz vor einem Gefängnis wurden sie von der Polizei kontrolliert. Dabei fanden die Beamten Transparente mit den Aufschriften „freedom for all prisoners“ und „free all now“. Die beiden jungen Männer wurden festgenommen. Das Amtsgericht Rostock ordnete ihre Ingewahrsamnahme an, um „einer Straftat vorzubeugen“. Sie hätten offenbar zur gewaltsamen Befreiung von Gefangenen aufrufen wollen. Landgericht und Oberlandesgericht schlossen sich dem an.

So blieben die Männer fünfeinhalb Tage in Haft und konnten an den Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel nicht teilnehmen. Der EGMR wertete dies als Verstoß gegen ihre Freiheitsrechte und gegen die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit.

Zur Begründung erklärten die Straßburger Richter, eine konkrete Straftat sei nicht hinreichend greifbar gewesen. Schon die deutschen Gerichte seien sich nicht einig gewesen, ob die Transparente auf dem Gefängnisparkplatz oder erst in Rostock entrollt werden sollten. Zudem sei die Aussage der Transparente mehrdeutig. Nach eigenen Angaben hätten die Männer gegen die hohe Anzahl von Vorbeuge-Inhaftierungen vor dem G-8-Gipfel protestieren wollen. So oder so hätte es in jedem Fall gereicht, einfach die Transparente zu beschlagnahmen, statt gleich die Demonstranten selbst wegzusperren.

Weiter betonte der EGMR das große öffentliche Interesse an einer breiten Diskussion über die Auswirkungen der Globalisierung auf das Leben der Menschen. Dazu hätten die Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel einen Beitrag liefern wollen. Mit dem mehrtägigen Freiheitsentzug hätten die Behörden nicht nur die beiden inhaftierten Männer rechtswidrig davon abgehalten, sondern vermutlich auch zahlreiche andere Menschen davon abgeschreckt, sich an diesen Demonstrationen zu beteiligen. Insgesamt habe Deutschland keinen „angemessenen Ausgleich“ zwischen der schwierigen Sicherheitslage während des G-8-Gipfels und den Freiheitsrechten der Beschwerdeführer gefunden, rügten die Straßburger Richter.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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