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DAV: „Mein Haus, Dein Haus, kein Haus?“ – Die Immobilie im Familienrecht

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Alt 23.11.2006, 17:38
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DAV: „Mein Haus, Dein Haus, kein Haus?“ – Die Immobilie im Familienrecht

„Mein Haus, Dein Haus, kein Haus?“ – Die Immobilie im Familienrecht – Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins in Fulda vom 23. - 25. November 2006

Fulda (DAV). „Das Familienrecht spiegelt die Beziehungen der Menschen untereinander wieder. Dies gilt auch für den Umgang mit dem Familienvermögen, also auch für die Grundlage des Zusammenlebens von Familien, das Haus, in dem sie leben. Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht können wegen ihrer besonderen Fachkenntnisse auch diese Probleme am besten lösen. Sie wissen, was zu tun ist und wie sie es tun müssen.“, so Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) zum Auftakt der diesjährigen Herbsttagung. Mit deutlichen Worten sprach sich Rakete-Dombek erneut gegen das vom Bundesjustizministerium geplante „vereinfachte Scheidungsverfahren“ aus. „Auch bei so genannten einvernehmlichen Scheidungen sind zuvor oft komplizierte Rechtsfragen zu klären, was von einem täglich und überwiegend im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt am besten und vor allem schnell erledigt werden kann.“

Im zentralen Vortrag der Veranstaltung lieferte Prof. Hans Bertram von der Humboldt-Universität Berlin den etwa 430 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Thema „Wie wirken sich die Reformvorhaben im Familienrecht wirklich aus?“ viel Zündstoff für die rechtspolitische Diskussion aus der Sicht des Soziologen, der den aktuellen Familienbericht für die Bundesregierung erstellt hat.

Zahlreiche Veranstaltungen widmen sich am Freitag der Frage, was mit der ehelichen Wohnung oder mit dem ehelichen Haus nach der Scheidung passiert: Versteigerung, steuerliche Konsequenzen, Gewaltschutz und Wohnungszuweisung.

Den Abschluss findet die Tagung mit der Aktuellen Stunde am Samstagmorgen: „Prozesskostenhilfebegrenzung zwischen Rechtsweggarantie und leeren Kassen“. Ist das Reformvorhaben geeignet, Missbrauch vorzubeugen und Geld zu sparen, oder bedeutet es die Rückkehr zum Armenrecht? Es diskutieren aus der Sicht der Politik: Elisabeth Heister-Neumann, Justizministerin des Landes Niedersachsen und Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, Hannover; aus verfassungsrechtlicher Sicht: Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Vorstandsmitglied des DAV, Freiburg; aus richterlicher Sicht: Richter am Amtsgericht Harald Vogel, Berlin. Moderation: Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg, Ehrenmitglied der AG Familienrecht und Mitglied des Gesetzgebungsausschusses des DAV, Oldenburg.

Der Tagung war ein Symposium vorangestellt: „Familienrecht in der Schweiz – Aktuelle Entwicklungen und Reformvorhaben“. Rechtsvergleichend ist hier von Interesse, wie die Schweiz eine gemeinsame elterliche Sorge zukünftig regeln will. Ebenso, wie dort die Anforderungen an einen Fachanwalt für Familienrecht ausgestaltet werden.

Quelle: Pressemitteilung des DAV (23.11.2006)
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