Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

BVerwG: Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft?

Dies ist eine Diskussion zu BVerwG: Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.06.2005, 11:20
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
BVerwG: Unterhaltsvorschuss bei Lebenspartnerschaft?

Die minderjährigen Klägerinnen, deren Väter unbekannt sind und die bei ihrer Mutter leben, begehren vom beklagten Landkreis Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Nach diesem Gesetz hätten die Klägerinnen dann einen Leistungsanspruch, wenn sie bei einem ihrer Elternteile leben, der ledig, verwitwet oder geschieden ist. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Mutter der Klägerinnen auch nach Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft weiterhin "ledig" im Sinne des Gesetzes ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Kinder keinen Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben, die bei einem Elternteil leben, der eine Lebenspartnerschaft führt. Denn ein Elternteil, der eine Lebenspartnerschaft führt, ist weder ledig, verwitwet oder geschieden noch lebt er von seinem Ehegatten dauernd getrennt, wie es für einen Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Voraussetzung ist.

Dass die Lebenspartnerschaft nicht in jeder Hinsicht einer Ehe gleichgestellt ist, gebietet es aus der Sicht des Zweckes des Unterhaltsvorschussgesetzes, die prekäre Lage Alleinerziehender abzumildern nicht, diesen neuen Personenstand dem Personenstand "ledig" gleichzustellen.

BVerwG 5 C 24.04 – Urteil vom 2. Juni 2005
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
GEZ und Lebenspartnerschaft Medienrecht und Presserecht 02.10.2009 21:56
Lebenspartnerschaft und Bewerbungsgespräch Arbeitsrecht 12.07.2008 00:07
nur ÄRGER mit der Lebenspartnerschaft Familienrecht 04.06.2008 12:05
Darlehen bei Lebenspartnerschaft Familienrecht 18.01.2008 21:14
Lebenspartnerschaft Familienrecht 07.05.2007 14:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN