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Bundeskartellamt prüft marktbestimmende Stellung der Mineralölkonzerne

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Alt 07.12.2011, 16:26
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Bundeskartellamt prüft marktbestimmende Stellung der Mineralölkonzerne

Karlsruhe (jur). Im Streit um den Markt und die Preise für Benzin und Diesel hat das Bundeskartellamt einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Nach einem am Dienstag. 6. Dezember 2011, verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe muss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gründlich prüfen, ob wenige Mineralölkonzerne den Markt beherrschen und so letztlich auch die Preise vorgeben können (Az.: KVR 95/10).

Konkret ging es um eine Klage von Total. Die deutsche Tochter des französischen Mineralölkonzerns Total-Fina betreibt nach eigenen Angaben mit über 1.000 Tankstellen das viertgrößte Tankstellennetz in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt dabei in den neuen Bundesländern. 2008 wollte Total in Thüringen und Sachsen weitere 59 Tankstellen von der österreichischen Gesellschaft OVM übernehmen.

Dies hatte das Bundeskartellamt untersagt. Die geplanten Übernahmen verstärkten die Marktmacht des ohnehin bereits bestehenden Oligopols der Marken Shell, Aral (Konzern BP), Jet (ConocoPhillips), Esso (ExxonMobil) und insbesondere in den neuen Bundesländern auch Total (Total-Fina). OVM hat die Tankstellen inzwischen anderweitig verkauft; trotzdem führten Total und Kartellamt den Streit zum BGH fort.

In der Vorinstanz hatte das OLG Düsseldorf 2010 Total recht gegeben. Die großen Preisschwankungen am Benzinmarkt zeigten, dass kein marktbeherrschendes Oligopol besteht.

Der BGH hob dieses Urteil nun auf. Ein solcher Schluss sei ohne weitere Klärungen nicht zulässig. Das OLG habe die Struktur und die hohe Konzentration auf dem Markt für Benzin und Diesel ebenso vernachlässigt wie den Umstand, dass die Produktion in den Raffinerien und der Vertrieb über die Tankstellen bei den Mineralölkonzernen einheitlich in jeweils einer Hand liegen. Nach dem Karlsruher Urteil muss das OLG daher diese „wesentlichen Sachverhaltsfragen“ noch klären.

Das Bundeskartellamt hatte erst im Mai 2011, also nach dem Düsseldorfer OLG-Urteil, die Ergebnisse einer sogenannten Sektorenuntersuchung für den Benzin- und Diesel-Markt vorgelegt. Danach bestehe dort ein weitgehend wettbewerbsloses Oligopol, das es den Mineralölkonzernen erlaube, einheitliche Preise festzusetzen, ohne dass dafür rechtswidrige Preisabsprachen erforderlich sind. Diese Ergebnisse kann das Kartellamt nun vor dem OLG einbringen. Der BGH konnte sie dagegen aus formalen Gründen zunächst noch nicht berücksichtigen.

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