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Bürgermeisterwahl ohne NPD-Kandidat

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Alt 15.12.2011, 09:16
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Bürgermeisterwahl ohne NPD-Kandidat

Neustadt (jur). Auch wenn die NPD selbst bislang nicht verboten ist, können führende Mitglieder der rechtsextremen Partei gegebenenfalls nicht für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters kandidieren. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt mit zwei am Mittwoch, 14. Dezember 2011, bekanntgegebenen Beschlüssen vom Vortag entschieden (Az.: 3 L 1051/11.NW und 3 L 1061/11.NW).

In der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Wallhalben soll am 22. Januar 2012 ein neuer hauptberuflicher Bürgermeister gewählt werden. Als Wahlvorschlag benannte die NPD ein Mitglied des Kreistages des Landkreises Südwespfalz. Der Wahlausschuss hatte den Vorschlag zunächst zugelassen, dann aber nach Beanstandung der Kreisverwaltung und erneuter Prüfung gestrichen. Dagegen zog der NPD-Mann vor Gericht.

Das VG Neustadt wies seinen Eilantrag nun ab. Zur Begründung betonten die Richter, dass der Bürgermeister einer rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Wahlbeamter sei. Anders als ein Abgeordneter des Kreistages oder Gemeinderats müsse er als Beamter „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.

Das sei hier nicht gegeben. Der NPD-Mann habe „in führender Funktion“ an NPD-Veranstaltungen teilgenommen und äußere sich regelmäßig auf den Internetseiten der Kreis-NPD sowie als Herausgeber der „Pfalz-Stimme“. Dies seien „Umstände, die ihn aus dem Kreis der einfachen NPD-Mitglieder herausheben“. Zudem sei der Mann 1997 wegen Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Zeichen verurteilt worden.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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