Dies ist eine Diskussion zu Bürge muss Vollstreckung aus falschem Urteil hinnehmen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Bürge muss Vollstreckung aus falschem Urteil hinnehmen Die Klägerin hatte 1988 für Geschäfte ihres Ehemanns in Höhe von 200.000 DM (102.258,38 Euro) gebürgt und wurde 1992 zur Zahlung von rund 71.000 DM (36.301,72 Euro) rechtskräftig verurteilt. Was zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war: Familienangerhörige, die aus Zuneigung oft unbedacht für ihre Liebsten bürgen und damit finanziell überfordert sind, bedürfen des besonderen Schutzes. Eine Bürgschaft ist in diesem Fall nichtig. So hatte das Bundesverfassungsgericht 1993 in einem anderen Fall entschieden und auch der BGH vertritt diese Auffassung. Demnach hätte die Klägerin die rund 71.000 DM (36.301,72 Euro) nicht zahlen müssen. In seiner jetzt vorliegenden Entscheidung argumentierte der BGH jedoch, dass ein rechtskräftiges Urteil, auch wenn es nach neuerer Auffassung falsch ist, trotzdem vollstreckt werden dürfe. Eine Klage gegen die Vollstreckung könne nur in wenigen Ausnahmefällen gegen ein falsches Urteil erfolgreich sein. Ein solcher Ausnahmefall läge vor, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Vorschrift, auf die sich das Urteil stützt, für nichtig erklärt. Da das Bundesverfassungsgericht 1993 nicht grundsätzlich die Regelungen der Bürgschaft in Frage gestellt hat, sondern nur die Urteilspraxis des BGH, müsse die Klägerin die volle Summe zahlen. Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de |
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