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BStBK: BMF gewährt Fristverlängerung für Organschaften

Dies ist eine Diskussion zu BStBK: BMF gewährt Fristverlängerung für Organschaften innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 30.06.2005, 14:43
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BStBK: BMF gewährt Fristverlängerung für Organschaften

Mit Schreiben vom 26. Mai 2005 hatte die Bundessteuerberaterkammer beim Bundesministeri-um der Finanzen angeregt, die im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 vorgesehene An-tragsfrist hinsichtlich der Behandlung vororganschaftlich verursachter Mehr- und Minderabfüh-rungen zu verlängern. Diese Frist sollte am 30. Juni 2005 enden. Das BMF ist der Anregung ge-folgt und hat die Antragsfrist bis zur materiellen Bestandskraft der Veranlagungen von Organ-gesellschaft und Organträger verlängert.

Mit Urteil vom 18. Dezember 2002 hatte der Bundesfinanzhof die herrschende Verwaltungsauf-fassung über die steuerliche Behandlung vororganschaftlich verursachter Mehr- und Minderab-führungen verworfen. Auf Antrag des Steuerpflichtigen wendet die Finanzverwaltung diese Auf-fassung bis zum 31. Dezember 2003 weiter an. Seit dem 1. Januar 2004 ist die Verwaltungsauf-fassung gesetzlich festgeschrieben.

Um entscheiden zu können, ob ein Antrag gestellt werden soll, muss die steuerliche Situation der betroffenen Gesellschaften über mehrere Jahre hinweg unter Berücksichtigung des
zwischenzeitlich erfolgten Systemwechsels bei der Körperschaftsteuer beurteilt werden. In einer Vielzahl von Situationen, z. B. bei noch ausstehenden Außenprüfungen, liegen bis zum
30. Juni 2005 noch nicht alle Informationen vor, die für eine solche Entscheidung erforderlich sind.

30. Juni 2005
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