Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

BMJ Berlin: Schutz bei grenzüberschreitenden Betreuungsfällen wird verbessert

Dies ist eine Diskussion zu BMJ Berlin: Schutz bei grenzüberschreitenden Betreuungsfällen wird verbessert innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2006, 11:22
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
BMJ Berlin: Schutz bei grenzüberschreitenden Betreuungsfällen wird verbessert

Das Bundeskabinett hat heute die Entwürfe zweier Gesetze zum Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Haager Erwachsenenschutzübereinkommen) beschlossen. Die Gesetze verbessern den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Betreuungsverfahren.
„Im zusammenwachsenden Europa sind die Menschen sowohl beruflich als auch privat viel mobiler geworden. Dies führt unter anderem dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger verstärkt außerhalb ihres Heimatstaates niederlassen. Sollte dann eine Betreuung erforderlich werden, sorgt das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen dafür, dass im Interesse der Betroffenen bürgernahe und schnelle Antworten auf die rechtlichen Fragen gefunden werden – zum Beispiel: „Welche Gerichte sind zuständig?“ und „Nach welchem Recht richtet sich die Betreuung?“. Deutschland wird dieses wichtige Übereinkommen als zweiter Staat ratifizieren und übernimmt damit eine Vorreiterrolle, es möglichst umgehend in Kraft zu setzen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

So kann sich das Übereinkommen praktisch auswirken:
Ein Schotte heiratet eine Deutsche. Das Ehepaar lebt in Deutschland. Der Schotte beginnt an altersbedingter Demenz zu leiden. Es stellt sich die Frage, welche Gerichte für die Bestellung eines Betreuers für den Ehemann zuständig sind. Außerdem muss geklärt werden, ob sich die Betreuung nach deutschem oder schottischem Recht richtet. Nach dem Übereinkommen sind die deutschen Gerichte zuständig, weil der Betroffene hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit entscheidet das Gericht, das am nächsten beim Betroffenen liegt. Die Entscheidung wird dadurch beschleunigt, dass das Gericht deutsches und nicht schottisches Betreuungsrecht anzuwenden hat, denn die Feststellung ausländischen Rechts kann langwierig und teuer sein. Da das Übereinkommen in Schottland ebenfalls gilt, ist gewährleistet, dass der in Deutschland bestellte Betreuer dort auch anerkannt wird. Das deutsche Gericht stellt ihm dazu eine besondere Bescheinigung aus, die auch in Schottland Beweiswert hat. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn der Betreute dort noch Vermögen (etwa ein Grundstück oder ein Bankkonto) hat, über das der Betreuer im Interesse seines Schützlings Verfügungen treffen muss.

Bei den beiden Gesetzentwürfen handelt es sich um ein Ratifikations- und ein Begleitgesetz. Das Ratifikationsgesetz ebnet den Weg für die Geltung des Übereinkommens in Deutschland. Damit es in Kraft treten kann, muss es von drei Staaten ratifiziert werden. Bislang ist das Vereinigte Königreich mit Wirkung für Schottland Vertragsstaat. Neben Deutschland haben auch die Niederlande und Frankreich das Übereinkommen gezeichnet. Das Begleitgesetz trifft die ergänzenden Regelungen im deutschen Recht und schafft die erforderlichen organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Abkommens. So weist es die Aufgabe der Zentralen Behörde für die internationale Kooperation dem Bundesamt für Justiz zu, das gerade gegründet wird. Außerdem regelt das Begleitgesetz das innerstaatliche Verfahren für die Annerkennung von Betreuungsbeschlüssen, die in anderen Vertragsstaaten erlassen werden. Eine vergleichbare internationale Kooperation praktiziert Deutschland bereits erfolgreich in anderen familienrechtlichen Bereichen, zum Beispiel im Adoptionswesen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (13.09.2006)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kreative Forschung jenseits der Pensionsgrenze: Günther Schütz wird 70 Nachrichten: Wissenschaft 29.04.2010 13:00
Versorgung von Patienten mit Lungenkrebs wird weiter verbessert Nachrichten: Wissenschaft 07.07.2009 12:00
Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert Nachrichten: Wissenschaft 03.03.2009 15:00
Patientenversorgung wird weiter verbessert Nachrichten: Wissenschaft 15.09.2008 16:00
EU: Beilegung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten durch Mediation wird attraktiv Nachrichten: Recht & Gesetz 12.11.2007 09:35





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN