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BGH: Verurteilung eines Realschülers wegen Mordes an seiner Lehrerin rechtskräftig

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Alt 17.04.2007, 16:59
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BGH: Verurteilung eines Realschülers wegen Mordes an seiner Lehrerin rechtskräftig

Das Strafverfahren wegen Mordes an einer Ahrensburger Realschullehrerin, begangen durch einen ihrer Schüler und dessen Bruder, ist endgültig abgeschlossen. In einer ersten Hauptverhandlung vor einer Jugendkammer des Landgerichts Lübeck war zunächst nur der ältere Bruder wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden, während gegen den Schüler selbst lediglich eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt worden war, weil sich die Jugendkammer nicht von einem gemeinsamen Tatplan zur Tötung der Lehrerin hat überzeugen können. Im damaligen Revisionsverfahren wurde das Urteil gegen den älteren Bruder rechtskräftig und hinsichtlich des Schülers aufgehoben und die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese ist in der neuen Hauptverhandlung bei einer Gesamtbewertung der Beweise zum Ergebnis gelangt, dass beide gemeinsam die Tötung der Lehrerin beschlossen und durchgeführt haben. Sie hat daher auch den Schüler wegen Mordes verurteilt und gegen ihn eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verhängt. Seine erneute Revision hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil auch gegen ihn rechtskräftig.

Beschluss vom 3. April 2007 – 3 StR 107/07

Landgericht Lübeck – Urteil vom 30. November 2006 – 7 a KLs 23/06

Quelle: Pressemitteilung des BGH (17.04.2007)
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