Dies ist eine Diskussion zu Besserer Versicherungsschutz im Straßenverkehr innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Besserer Versicherungsschutz im Straßenverkehr Wir stärken die Rechte der Unfallopfer, indem wir den Mindestversicherungsschutz ausweiten und die Haftungsbeträge im Straßenverkehr anheben. Auch die Opfer von alkoholbedingten Unfällen werden besser geschützt. Außerdem erleichtern wir im Interesse des Verbraucherschutzes den Wechsel zwischen verschiedenen Haftpflichtversicherern. Die Unternehmen müssen den Versicherten künftig auf Anfrage während des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über die Schadensfreiheit ausstellen. Angesichts der ständig steigenden Zahl von Autos und von 2,23 Millionen Straßenverkehrsunfällen allein im letzten Jahr hat die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine ganz erhebliche Bedeutung, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen im Wesentlichen das Pflichtversicherungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor:
Durch das Gesetz wird die Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 (sog. 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Wesentliche Punkte der Richtlinie sind allerdings bereits Bestandteil des geltenden deutschen Rechts, so dass eine Umsetzung insoweit nicht erforderlich ist. Hierunter fällt etwa die Einführung eines Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer für alle Arten von Kraftfahrzeugunfällen, die Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden von Fußgängern, Radfahrern und anderen nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern sowie die Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten während der Laufzeit des Versicherungsvertrags. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. RegE Pflichtversicherungsgesetz.pdf Quelle: Pressemitteilung des BMJ |
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