Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert hat sich im Rahmen der Justizministerkonferenz in Dortmund gegen eine Ausweitung der DNA-Analyse ausgesprochen, die über den Entwurf der
Bundesregierung hinausgeht. Die Justizminister der Länder hatten am gestrigen 29. Juni 2005 mehrheitlich beschlossen, den so genannten genetischen Fingerabdruck mit dem herkömm-lichen Fingerabdruck gleichzusetzen ein Vorhaben, dass Justizsenatorin Schubert für be-denklich hält: Jede Feststellung, Speicherung und künftige Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, sodass bei jedem Eingriff der
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren ist. Die auf der Justizminister-konferenz überwiegend befürwortete Ausdehnung der Nutzung von DNA-Analysen trägt dem nicht ausreichend Rechnung.
Begrüßt wurde seitens der Justizsenatorin jedoch die von ihr unterstützte und auf der Justiz-ministerkonferenz beschlossene
Ablehnung einer zusätzlichen Gebühr für Anträge in der Rechtsantragsstelle. Das Land Sachsen-Anhalt hatte den Vorschlag eingebracht, eine Pau-schalgebühr für die Inanspruchnahme von Rechtsantragsstellen der Gerichte einzuführen. Durch die Antragsgebühr entstünden Hemmschwellen, den Zugang zum Recht zu suchen. Ausnahmetatbestände für finanzielle Bedürftige, die das Sozialstaatsprinzip zwingend erfor-dern würde, könnten zudem nur mit einem immensen Verwaltungsaufwand vollzogen werden, dessen Kosten außer Verhältnis zu den erzielten Einnahmen liegen würden. Die bisherige Kostenfreiheit ist daher sowohl unter rechts- und sozialstaatlichen als auch unter finanziellen Gesichtspunkten beizubehalten, befürwortete die Justizsenatorin das Votum der Justizminis-ter vom 28. Juni 2005.