Dies ist eine Diskussion zu Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Ausbau der Sicherungsverwahrung innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert Ausbau der Sicherungsverwahrung Anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftentlassung eines verurteilten Kinderschänders hat Bayerns Justizministerin Beate Merk gefordert, Sicherheitslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. "Das aber mit Augenmaß", so Merk. "Und man muss differenzieren: Im Fall des Bundesgerichtshofs ging es darum, dass eine Sicherungsverwahrung, die man schon bei der Verurteilung hätte anordnen können, damals zu Unrecht unterblieben ist. Dann kann man sie nicht später nachholen. In solchen Fällen muss die Sicherungsverwahrung gleich bei Verurteilung angeordnet werden - und ich gehe davon aus, dass die Gerichte heute dafür mehr sensibilisiert sind als dies möglicherweise 1999 der Fall war." Merk weiter: "Zweifellos haben wir aber noch empfindliche Sicherheitslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die dringend geschlossen werden müssen. Ich spreche von hochgefährlichen Ersttätern, gegen die bei ihrer Verurteilung nach dem Gesetz keine Sicherungsverwahrung verhängt werden kann, die aber bei ihrer Entlassung weiterhin gefährlich sind. Hier ist immer noch keine nachträgliche Sicherungsverwahrung möglich, obwohl Bayern hierzu schon im März 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Warum diese offensichtliche Lücke immer noch nicht geschlossen ist, ist mir unbegreiflich !" Quelle: PM Bayerisches Staatsministerium der Justiz Anm. d. Red: Es geht hier um das BGH-Urteil vom 22.07.2008: http://www.juraforum.de/jura/news/news/id/249336/f/106/ |
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