Dies ist eine Diskussion zu Baptistenkinder müssen Euskirchener Schule besuchen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Baptistenkinder müssen Euskirchener Schule besuchen Die Eltern, Baptisten kasachischer Herkunft, lehnen die schulischen Lerninhalte aus religiösen Gründen ab. Sie hatten bereits im Rhein-Sieg-Kreis erfolglos versucht, die Schulpflicht ihrer Kinder zu vermeiden. Nachdem sie mit ihren sieben Kindern nach Euskirchen gezogen waren, wies das zuständige Schulamt die Eltern an, ihre zwei schulpflichtigen Kinder anzumelden. Die Kläger verwiesen darauf, dass die Mutter mit den beiden schulpflichtigen Kindern nach Belgien gezogen sei, während der Vater mit den fünf jüngeren Kindern weiter in Euskirchen wohne. Das Gericht entschied, dass hier nicht der angebliche Aufenthalt der beiden älteren Kinder in Belgien maßgebend sei. Vielmehr knüpfe die Schulpflicht nach dem Landesschulgesetz an den Wohnsitz an. Kinder hätten ihren Wohnsitz bei den Eltern - und damit auch bei dem weiterhin in Euskirchen lebenden Vater. Folglich durfte das Schulamt für den Kreis Euskirchen tätig werden. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden hätte. Verwaltungsgerichts Aachen mit Urteil 9 K 1917/10 vom 15. April 2011 Quelle: Verwaltungsgericht Aachen |
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| Kinder aus EU-Ländern "müssen" Euskirchener Schule besuchen Dies dürfte keineswegs Recht gesprochen sein und zumindest auch gegen EU-Recht verstoßen, da damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern für ihre Kinder verunmöglicht ist und das der Freizügigkeit auch der Kinder beschnitten ist. Man stelle sich vor, die Familie zieht nach Südfrankreich oder Spanien, der Vater muß berufsbedingt in Deutschland verbleiben. Dann dürfen nach dieser Regelung, die Kinder nicht bei der Mutter bleiben, da sie unmöglich von so weit weg jeden Tag in eine dieser herrlichen deutschen Schulen kommen können. Dies kann kein Recht sein. Erstaunlich auch, wie schnell ein so "kleines" Urteil von interessierten Kräften in der Presse lanciert wurde - und dort engagiert aufgenommen wurde. Schöne Verhältnisse hierzulande! |
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| ausland, baptisten, schulpflicht, verwaltungsrecht, wohnsitz |
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