Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

BAG: Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik?

Dies ist eine Diskussion zu BAG: Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik? innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2007, 17:41
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
BAG: Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik?

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik, so führt dies zum sog. Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Er verliert für diesen Zeitraum seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann zusätzlich berechtigt sein, tarifliche Sonderleistungen anteilig zu mindern. Ob dem Arbeitgeber eine Minderungsbefugnis zusteht, richtet sich nach den tariflichen Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlusstatbeständen.

Der Kläger hatte sich an dem gewerkschaftlich geführten Streik zur Durchsetzung des Manteltarifvertrags für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen (MTV) beteiligt. Der Tarifabschluss kam am 25. Februar 2004 zustande, rückwirkend zum 1. Januar 2003. Außerdem vereinbarten die Tarifvertragsparteien eine „Maßregelungsklausel“, in der es ua. heißt, dass das Arbeitsverhältnis „durch die Arbeitskampfmaßnahme als nicht ruhend gilt“.

Nach dem MTV erhalten die Arbeitnehmer eine Jahresleistung, die „für Zeiten unbezahlter Arbeitsbefreiung“ entsprechend gekürzt wird, sowie bei Urlaubsantritt ein Urlaubsgeld. Der beklagte Verlag hatte beide Leistungen anteilig gekürzt. Das Landesarbeitsgericht hat den beklagten Verlag zur Zahlung der einbehaltenen Beträge verurteilt.

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Revision des beklagten Zeitungsverlags zurückgewiesen. Für Grund und Höhe des Anspruchs auf Urlaubsgeld kommt es nach dem Tarifvertrag nicht darauf an, ob ein Arbeitnehmer an einigen Tagen des Jahres nicht gearbeitet hat. Hinsichtlich der Jahresleistung hat der Senat eine Kürzungsbefugnis nicht ausgeschlossen. Eine streikbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers kann ggf. als anspruchsmindernde „unbezahlte Arbeitsbefreiung“ angesehen werden. Der Kürzung stand im Streitfall die tarifliche Maßregelungsklausel entgegen. Nach ihr ist es dem Arbeitgeber verwehrt, Streiktage wie Ruhenszeiten zu behandeln.

BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 374/06 - (der Parallelfall - 9 AZR 52/06 - betraf nur Urlaubsgeld)
Vorinstanz: LAG Düsseldorf 8. März 2006 - 12 Sa 1331/05 -

Quelle: Pressemitteilung des BAG (13.02.2007)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einsatzort bei einem Streik Arbeitsrecht 27.02.2009 12:43
Streik BVG Berlin - Minderung der Monatskarte Bürgerliches Recht allgemein 04.03.2008 22:56
BGH entscheidet über Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds Nachrichten: Recht & Gesetz 17.06.2007 19:15
Autohaus kann Fahrzeug wegen Streik der Zulassungsstelle nicht zulassen Straßenverkehrsrecht 08.05.2006 09:09
Autohaus kann Fahrzeug wegen Streik der Zulassungsstelle nicht zulassen, wer zahlt Fo Kaufrecht / Leasingrecht 08.05.2006 09:02





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN