Dies ist eine Diskussion zu Auswirkungen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Auswirkungen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 10.11.2005, TOP 25 Es gilt das gesprochene Wort! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion gibt mir Gelegenheit, einerseits die Leistungsfähigkeit der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in das rechte Licht zu rücken und andererseits die mit der Großen Anfrage verbundene Unterstellung, die jetzige Arbeitsweise sei bürgerunfreundlich, zu widerlegen. Lassen Sie mich zwei einfache Kennzahlen präsentieren, die beide Gesichtspunkte klar und verständlich verdeutlichen. Zum einen ist es die Verfahrensdauer: Sie ist von 13,8 Monaten im Jahr 2000 auf 10,6 Monate im dritten Quartal 2005 gesunken und hat damit den niedrigsten Stand seit 1995 erreicht. Die Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern also durchaus bewusst und haben kontinuierlich eine Verbesserung erreicht. Zieht man die durchschnittliche Verfahrensdauer aller Bundsländer im Vergleich hinzu, wird die besondere Leistung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte noch deutlicher. Sie lag im Jahr 2004 bei Hauptverfahren der allgemeinen Kammern bei 13,5 und bei den Asylkammern bei 14,3 Monaten. Der Bundesdurchschnitt liegt also um knapp 3 bzw. knapp vier Monate höher. Die zweite Kennzahl sind die Eingänge und vor allem die Erledigungen pro eingesetztem Richter. Die niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter hatten im Jahr 2004 203 Eingänge zu bearbeiten und erledigten 220 Verfahren (Die Zahlen beziehen sich auf die erste Instanz). Die bundesdurchschnittlichen Vergleichszahlen liegen bei 176 Eingängen und 193 Erledigungen. Auch hier ist Niedersachsen also in der Spitzengruppe. Wir haben es in Niedersachsen mit einer schlagkräftigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu tun. Das hat mit dem besonderen Engagement und der Motivation der Richterinnen und Richtern zu tun, denen ich an dieser Stelle für ihre guten Leistungen sehr herzlich danken möchte. Lassen Sie mich die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage in ihren wesentlichen Punkten wie folgt zusammenfassen: 1. Bei den Verwaltungsgerichten ist in diesem Jahr mit einem Anstieg von ca. 1.600 Verfahren (rd. 4 %) auszugehen. 2. Die Verfahrensdauer ist, wie ich Ihnen bereits dargelegt habe, erfreulich. 3. Der Anstieg der Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nach derzeitigen Erkenntnissen zumindest auch auf den Wegfall der Widerspruchsverfahren zurückzuführen. Die Einzelheiten können Sie der Antwort entnehmen. Mit dieser Entwicklung haben wir als zunächst vorübergehende Erscheinung gerechnet. Sie ist daher - und das möchte ich hier ausdrücklich betonen - nicht überraschend. 4. Ein längerer Evaluationszeitraum - hier von 5 Jahren - ist aber schlicht geboten, um die Auswirkungen der Abschaffung der Widerspruchsverfahren vernünftig und solide bewerten zu können. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist ein Beispiel dafür, dass sich bei der relativ kleinen Verwaltungsgerichtsbarkeit Veränderungen leicht bemerkbar machen. Der Blick auf die Entwicklung der Eingangszahlen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Jahren 1995 bis 2005 zeigt Ihnen, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit immer wieder erheblichen Belastungsschwankungen ausgesetzt gewesen ist. So lagen 1995 die Eingänge um über 17 % unter dem des Vorjahres. In den Folgejahren gingen die Eingangszahlen kontinuierlich zurück um dann im Jahr 2002 wieder um knapp 20 % anzusteigen. In der Vergangenheit waren es ausschließlich Änderungen des materiellen Rechts, die zu einem Anstieg oder einem Abfallen der Eingangszahlen führten. Veränderungen des materiellen Rechts haben nun auch in einem anderen Zweig der Fachgerichtsbarkeit zu einem Anstieg der Gerichtsverfahren geführt. Die Umstellung der Sozialhilfe und die gleichzeitige Änderung des Rechtsweges bei Sozialhilfeangelegenheiten haben bei den Sozialgerichten zu einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen in den letzten Monaten geführt. Dies zeigt sehr deutlich, dass wir beide Gerichtsbarkeiten gemeinsam betrachten müssen, was uns zukünftig sicher allen leichter fallen wird. Die Landesregierung wird das jedenfalls weiter tun, unabhängig davon, welche Gerichtsbarkeit gerade in die politische Diskussion gerückt wird. Bisher sind die Sozialgerichte durch Abordnungen von Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern unterstützt worden. Dass dies keine dauerhafte Lösung darstellt, liegt auf der Hand und wird schon wegen der erforderlichen Zustimmung der Richterinnen und Richter zu Abordnungen zu Rückkehrern an die Verwaltungsgerichte führen. Es führt aber auch dazu, dass die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eher unwahrscheinlich ist. Das Personal von 2004 wird also den Arbeitsanfall in 2006 zu erledigen haben. Bei einer Mehrbelastung von ca. 1.600 Verfahren wird das sicherlich machbar sein. Im Übrigen zeigt sich auch im Verwaltungshandeln der Kommunen und anderer Verwaltungsbehörden eine große Flexibilität und Bereitschaft zu einer bürgernahen Bescheidpraxis, so dass ein längerer Betrachtungszeitraum für eine endgültige Beurteilung zur Abschaffung der Widerspruchsverfahren richtig ist. Die Situation in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zeigt auf besondere Weise, warum eine Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten ein richtiger Schritt wäre. Auf die - beide Gerichtsbarkeiten treffende - Schwankungen ist uns zwar ein kurzfristiger Ausgleich durch das verantwortungsbewusste Handeln aller Beteiligter gelungen. Aber eine dauerhafte Lösung ist aus den oben genannten Gründen so nicht möglich. Aufgrund der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richtern sind Versetzungen gegen ihren Willen unzulässig. Personal kann nicht einfach bei einer Gerichtsbarkeit abgezogen und einer anderen zugewiesen werden, auch wenn es lediglich um eine Aufgabenverlagerung geht. Bei einer einheitlich öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit könnten das Präsidium der Richterschaft bzw. die Leitung jedes Gerichts dem übrigen Personal die im gesamten Gericht anfallenden Aufgaben dagegen frei zuweisen. Dadurch wird nicht nur den Kolleginnen und Kollegen in den am stärksten belasteten Rechtsbereichen geholfen. Vielmehr profitieren auch die Verfahrensbeteiligten, weil ihr Rechtsstreit schneller entschieden werden kann. Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzten, dass dieser Weg, den wir bereits im Zusammenhang mit der maßgeblich in Niedersachsen initiierten Justizreform beschrieben haben, endlich eröffnet wird. |
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