Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Auslandseinsatz nicht durch gesetzliche Unfallversicherung gedeckt

Dies ist eine Diskussion zu Auslandseinsatz nicht durch gesetzliche Unfallversicherung gedeckt innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 16:28
Juraforum-Administrator
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 697
Keine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforumadmin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Auslandseinsatz nicht durch gesetzliche Unfallversicherung gedeckt

Darmstadt (jur). Verletzen sich ehrenamtlich tätige Bürger bei einem Hilfseinsatz im Ausland, stehen sie grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht nur, wenn vor oder nach dem zeitlich begrenzten Auslandseinsatz eine Beschäftigung im Inland bestand, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, 29. November 2011, veröffentlichten Urteil (Az.: L 3 U 170/07).

Damit scheiterte ein Mann aus dem Landkreis Kassel mit seiner Klage. Er hatte ehrenamtlich einen von einer Landsmannschaft und dem Deutschen Roten Kreuz organisierten Hilfstransport nach Russland begleitet. Wegen seiner russischen Sprachkenntnisse sollte er an der polnisch-russischen Grenze übersetzen.

Während des Transports stürzte er jedoch und verletzte sich am Bein. Von der Berufsgenossenschaft forderte er daraufhin eine Verletztenrente und die Übernahme der Behandlungskosten. Er sei wie ein Arbeitnehmer bei der als Verein organisierten Landsmannschaft beschäftigt gewesen.

Weder das Sozialgericht noch das LSG sahen jedoch die Berufsgenossenschaft in der Pflicht, Leistungen zu zahlen. Versicherungsschutz im Ausland bestehe nur, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Tätigkeit handelt und wenn der Helfer schon vor seinem Einsatz in Deutschland beschäftigt war oder die Weiterbeschäftigung nach dem Auslandseinsatz gesichert ist. Dies gelte sowohl für Arbeitnehmer als auch für ehrenamtlich Tätige, so die Darmstädter Richter in ihrem Urteil vom 20. September 2011.

Im konkreten Fall sei der Kläger aber vor und auch nach seinem Auslandseinsatz nicht weiter im Inland tätig gewesen. Nur mit einer freiwilligen Versicherung hätte er daher einen Unfallversicherungsschutz erhalten können, so das LSG.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
auslandeinsatz, ehrenamt, gesetzliche unfallversicherung, versicherungsrecht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Billigung der NS-Gewalt und -Willkürherrschaft nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt Nachrichten: Recht & Gesetz 17.11.2009 12:17
Gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsrecht 11.07.2009 22:14
Gesetzliche Unfallversicherung: Sicher arbeiten mit Laserdruckern Nachrichten: Wissenschaft 30.10.2008 11:00
Gesetzliche Unfallversicherung: Niedrigere Lärmgrenzwerte für Berufsmusiker Nachrichten: Wissenschaft 06.02.2008 11:00
Durchsuchung von PC über das internet nicht durch die StPO gedeckt Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.02.2007 17:41





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN