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Ausländische Männer müssen deutsche Scheidung akzeptieren

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Alt 01.02.2012, 15:21
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Ausländische Männer müssen deutsche Scheidung akzeptieren

Mainz (jur). Ausländische Männer, die nach Misshandlungen ihrer ehemaligen Ehefrau ihre nach deutschem Recht rechtskräftige Scheidung nicht akzeptieren wollen, können auch nach langjährigem Aufenthalt ausgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz mit einem am Montag, 30. Januar 2012, bekanntgegebenen Beschluss zum Schutz einer in Deutschland lebenden Türkin entschieden (Az.: 4 L 1692/11.MZ)

Vor 20 Jahren hatte sie einen Landsmann geheiratet, der daraufhin ein von ihren Rechten abgeleitetes Aufenthaltsrecht erhielt. Während seiner Ehe hatte er seine Frau mehrfach vergewaltigt und schwer verletzt. Zudem zwang er sie zur Prostitution, um von ihren Einnahmen zu leben. 2007 verurteilte ihn deshalb das Landgericht Mainz zu sechs Jahren und drei Monaten Haft. Die Frau ließ sich unterdessen scheiden.

Bis zum Ende seiner Strafhaft zeigte sich der Mann uneinsichtig. Ohne Scheidung in der Türkei sei er auch weiter mit seiner Ex-Frau verheiratet. Die Ausländerbehörde verfügte die Ausweisung des Mannes und nahmen ihn im unmittelbaren Anschluss an seine Strafhaft in Abschiebehaft.

Das VG Mainz hat die Ausweisung nun bestätigt. Nach den Äußerungen des Mannes sei damit zu rechnen, dass er wieder Kontakt zu seiner Ex-Frau aufnehmen werde und diese „in erheblichem Maße gefährdet“ sei. Die Ausweisung sei auch zur Abschreckung „generalpräventiv gerechtfertigt, um andere Ausländer von ähnlichen Straftaten abzuhalten“.

Trotz seines langjährigen Aufenthalts habe der Türke sich keinerlei berufliche Existenz in Deutschland aufgebaut, so das VG in seinem Beschluss vom 13. Januar 2012 weiter. Aus familiären Gründen könne er nach seiner Scheidung ebenfalls kein Aufenthaltsrecht beanspruchen. Denn auch sein inzwischen volljähriger Sohn lehne jeden direkten Kontakt zu ihm ab.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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