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Aufenthaltsschutz für EU-Bürger höher als für Türken

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Alt 09.12.2011, 09:42
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Aufenthaltsschutz für EU-Bürger höher als für Türken

EuGH: Assoziationsabkommen verschafft keine gleichen Rechte

Luxemburg (jur). Türken können leichter aus Deutschland ausgewiesen werden, als EU-Bürger. Schwerwiegende Gründe reichen aus, urteilte am Donnerstag, 8. Dezember 2011, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-371/08). Danach bleibt eine Ausweisung von Türken nach wiederholten oder besonders schweren Straftaten wohl weiterhin zulässig.

Der Kläger ist als Sohn türkischer Eltern in Deutschland geboren. Er hat eine Niederlassungserlaubnis, das ist ein fester Aufenthaltstitel nach EU-Recht. Ab 1998 konsumierte er regelmäßig Heroin und Kokain. Eine Behandlung mit der Ersatzdroge Methadon blieb ebenso erfolglos wie eine stationäre Drogentherapie. Nach mehreren Verurteilungen wegen Gewalt- und Diebstahlsdelikten wollte das Regierungspräsidium Stuttgart den Türken 2007 ausweisen.

Dagegen wehrte er sich unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der EU. Danach genieße er den gleichen Aufenthaltsschutz in Deutschland wie Bürger aus EU-Staaten. Diese könnten aber nur aus „zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit“ ausgewiesen werden.

Doch nach dem Assoziationsabkommen ist das Aufenthaltsrecht weniger stark, urteilte nun der EuGH. Hier reiche eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit“ aus.

Ob die im konkreten Fall gegeben ist, muss nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim prüfen.

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