Dies ist eine Diskussion zu Anspruchsverzicht nach fehlgeschlagener Schönheitsoperation wirksam innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Anspruchsverzicht nach fehlgeschlagener Schönheitsoperation wirksam Die Klägerin unterzog sich im Jahre 1997 bei dem Beklagten einer Schönheitsoperation. Dabei sollten zwei vertikal im Gesicht verlaufende Falten beseitigt werden. Im Bereich der behandelten Hautfalten behielt die Klägerin zwei Narben zurück. Im Hinblick darauf schlossen die Klägerin und der Beklagte 1998 eine Vereinbarung, in der sich der Beklagte zur Rückzahlung der umfassenden Behandlungskosten und zur Kostenübernahme weiterer Behandlungen verpflichtete. Im Gegenzug verzichtete die Klägerin auf weitere Ansprüche. Durchgeführte Nachbehandlungen erzielten nicht den gewünschten Erfolg. Die Klägerin verlangte nunmehr vom Beklagten noch Schmerzensgeld. Das Gericht wies die Klage zurück. Schmerzensgeldansprüche der Klägerin seien aufgrund der getroffenen Vereinbarung ausgeschlossen. Auf mögliche Behandlungsfehler oder mangelnde Aufklärung von Seiten des Beklagten kommt es dabei nicht an. Die Klägerin habe in der Vereinbarung ausdrücklich auf weitere Ansprüche verzichtet. Es läge ein freiwilliger Verzicht der Klägerin vor, an dem sie nunmehr gebunden sei. Jedoch legt das Gericht in seiner Entscheidung Wert darauf, festzustellen, dass ausschließlich dieser Fall nach den gegebenen Umständen keine andere Beurteilung zulasse Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de |
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