Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anonyme Beschwerde führt nicht zum Hundeleinenzwang

Dies ist eine Diskussion zu Anonyme Beschwerde führt nicht zum Hundeleinenzwang innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 10:03
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.896
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Anonyme Beschwerde führt nicht zum Hundeleinenzwang

Osnabrück (jur). Hundebesitzer müssen keinen Leinenzwang für ihr Tier hinnehmen, nur weil sich ein anonymer Bürger beim Ordnungsamt beschwert hat. Eine anonyme Beschwerde über einen vermeintlich aggressiven Hund ist nicht verwertbar, stellte das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem am Donnerstag, 17. November 2011, verkündeten Urteil klar (Az.: 6 A 90/10).

Damit darf ein Hundehalter seinen Golden Retriever wieder ohne Leine frei laufenlassen. Zuvor hatte sich beim Landkreis Osnabrück ein Bürger anonym beschwert, der Hund greife Menschen an. Daraufhin wurde ein Leinenzwang angeordnet, sobald sich das Tier „außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke“ aufhält. Es bestehe ansonsten eine „konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung“, so der Landkreis.

Dem widersprach allerdings das Verwaltungsgericht. Allein auf anonyme Beschwerden hin dürfe eine solche Anordnung nicht getroffen werden. Die Behörde hätte vielmehr den Sachverhalt von Amts wegen aufklären müssen. Dies sei aber nicht geschehen. Aus einem Aktenvermerk über ein Telefonat mit der Ehefrau des Hundehalters gebe es vielmehr Hinweise, dass es sich um ein friedfertiges und umgängliches Tier handele.

Quelle: www.juragentur.de -Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Foto: Fotolia.com
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg hund.jpg (38,3 KB, 1x aufgerufen)
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Barausgleich führt nicht zu Werbungskosten bei Stillhaltergeschäft Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 30.05.2008 11:50
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 30.05.2008 11:50
Der Bauträger führt den bezahlten Sonderwunsch nicht aus! Baurecht 12.03.2007 09:55
Anonyme Fehlermeldung für Ärzte: DGSS führt "CIRS" für Schmerztherapeuten auf der Homepage ein Nachrichten: Wissenschaft 04.10.2006 18:00
GV führt Vollstreckungsauftrag nicht aus Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 19.05.2006 21:25





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN