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Anhebung der Regelaltersgrenze auch für Rechtsanwälte

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Alt 04.01.2012, 14:51
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Anhebung der Regelaltersgrenze auch für Rechtsanwälte

Koblenz (jur). Auch Rechtsanwälte und andere Freiberufler müssen länger arbeiten. Mit einem am Dienstag, 3. Januar 2012, bekanntgegebenen Urteil bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze für Rechtsanwälte von 65 auf 67 Jahre (Az.: 6 C 11098/11.OVG).

Wegen der gestiegenen Lebenserwartung wird das gesetzliche Rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit in Stufen von 65 auf 67 Jahre angehoben. Freiberufler wie Rechtsanwälte, Ärzte und Architekten sind in der Regel nicht gesetzlich, sondern bei Berufsständischen Versorgungswerken versichert. Auch hier besteht entsprechender Handlungsbedarf. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) in Berlin liegt die Lebenserwartung der Mitglieder der Versorgungswerke sogar vier Jahre über dem Bevölkerungsdurchschnitt.

Wie zahlreiche andere Versorgungswerke auch hat daher das Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern entschieden, das Renteneintrittsalter ebenfalls auf 67 Jahre anzuheben. Konkret wird der Beginn der Rentenzahlungen für die ab 1949 geborenen Mitglieder pro Jahr um einen Monat hinausgeschoben, so dass 1972 oder später geborene Anwälte erst mit 67 ihre Rentenzahlungen bekommen.

Dagegen klagte ein angestellter Rechtsanwalt. 1961 geboren, wird er erst mit 66 Jahren und einem Monat Leistungen des Versorgungswerks bekommen.

Dies sei zwar ein deutlicher Eingriff in die erworbenen Rentenanwartschaften, befand das OVG in seinem Urteil vom 14. Dezember 2011. Doch sei die Anhebung der Regelaltersgrenze zulässig, weil sie Gemeinwohlzwecken diene. Denn sie sichere die Stabilität des Versorgungswerks, dem ohne diesen Schritt „eine finanzielle Schieflage“ drohe. Durch die stufenweise Anhebung des Renteneintritts bleibe der Vertrauensschutz ausreichend gewahrt.

Quelle: www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
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