Dies ist eine Diskussion zu Freiherr darf Freifrausein - Geschlechtsumwandlung innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz
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| Freiherr darf Freifrausein - Geschlechtsumwandlung Der Beschwerdegegner wurde als Kind männlichen Geschlechts der Eheleute Freiherr von und seiner Ehefrau Freifrau von geboren. Mit Beschluss des Amtsgerichts (AG) Berlin - Schöneberg vom 26. Juni 2001 wurde der Vorname des Beschwerdegegners von Josef in Anna Eva geändert. Das zuständige Standesamt hatte diese Änderung im Geburtseintrag vermerkt. Nach Anweisung des AG sollte durch den Standesbeamten eine Geburtsurkunde mit dem Namen Anna Eva Freifrau von ausgestellt werden. Eine geschlechtsangleichende Operation war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführt worden. Gegen diese Anweisung richtete sich die sofortige Beschwerde der zuständigen Standesamtsaufsicht. Das Landgericht (LG) hatte die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Die sofortige weitere Beschwerde der Standesamtsaufsicht wiesen die Richter des OLG ebenfalls zurück. Zwar hänge grundsätzlich die Form des Namensbestandteils Freiherr bzw. Freifrau vom Geschlecht des jeweiligen Namensträgers ab. Jedoch erfahre dieser Grundsatz eine Einschränkung für Personen, die die Möglichkeit einer Vornamensänderung vor der eigentlichen Geschlechtsumwandlung wahrnehmen. Die Vorstufe der Vornamensänderung solle transsexuellen Personen erlauben, schon frühzeitig in der Rolle des anderen Geschlechts aufzutreten. Dafür sei nach allgemeinem Verständnis die Anredeform (Herr/Frau) von zentraler Bedeutung. Ihr stehe somit ein Anspruch auf Anpassung der geschlechtsspezifischen Adelsbezeichnung als Bestandteil ihres Familiennamens zu. Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - antwaltauskunft.de |
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