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Abschiebung eines Sexualstraftäters in die USA

Dies ist eine Diskussion zu Abschiebung eines Sexualstraftäters in die USA innerhalb des Forums Nachrichten: Recht & Gesetz

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Alt 18.02.2010, 14:04
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Abschiebung eines Sexualstraftäters in die USA

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die am 11. Februar 2010 vorläufig untersagte Abschiebung eines amerikanischen Staatsbürgers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt.

Der wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilte und zur Zeit in der Abschiebungshaftanstalt in der Zentralen Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt inhaftierte Betroffene wendet sich gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 11. Februar 2010, mit dem sein Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung abgelehnt worden war.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag nunmehr nach den im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geltenden Maßstäben auf der Grundlage der sich aus der Verfahrensakte und den vorliegenden Verwaltungsvorgängen ergebenden Tatsachen sowie unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens der Beteiligten in vollem Umfang geprüft. Dabei ist es zu dem Ergebnis gelangt, dass die erhebliche Gefahr besteht, dass der Betroffene erneut vergleichbare Straftaten begeht. Das Gewicht der Wiederholungsgefahr rechtfertigt gleichzeitig die Anordnung der sofortigen Vollziehung. Dem Umstand, dass der Antragsteller im Eilverfahren mitgeteilt hat, vor vier Monaten eine Sozialtherapie begonnen zu haben, kommt bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr kein ausschlaggebendes Gewicht zu.

Beschluss des 2. Senats vom 18. Februar 2010 - OVG 2 S 18.10 -

Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Bild: © Huebi - Fotolia.com
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