Typisch Berliner, gegen so etwas zu klagen.
Viel interessanter ist die Frage, was in einem Prozeß ohne
Anwaltszwang passiert, wenn der Anwalt keine Robe trägt. Eine
Stellvertretung vor Gericht ist zulässig, ich kann die notwendigen Anträge auch durch meinen Milchmann stellen lassen. Der kriegt dann lediglich -im Gegensatz zum Robenlosen Anwalt- Ärger aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes.
Erinnert mich an folgenden Dialog:
Me: Sorry, heb meine Robe vergessen.
Richter: Sie wissen aber schon, daß Sie dann eigentlich nicht anwesend sind (nein, ich habe ihn nicht für diesen Blödsinn angelästert

)
Me: Sie wisssen aber doch sicherlich, daß echte Amtsgerichte ein Anwaltszimmer mit einer ERsatzrobe haben?
Richter: Wo steht das denn?
Me: In der JW, unter dem Artikel, der regelt, daß die Sonne im Osten aufgeht.