Zitat:
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Zitat von brian es erscheint mir recht lächerlich, dass die
"ernsthaftigkeit" durch das tragen einer Robe erreicht wird |
Nun ja, ich hätte wohl schon ein Problem damit, wenn der meine Interessen vertretende Anwalt in Bermudas, Hawaii-Hemd und Flipflops im Gerichtssaal erscheinen würde. Insbesondere im Falle des Unterliegens, kämen mir sicherlich Zweifel, ob er den Fall mit der nötigen "Ernsthaftigkeit" angegangen ist.
M.E. ist eine "angemessene" Kleidung durchaus angebracht. Da "angemessen" jedoch ein sehr schwammiger Begriff ist, würde ich dann doch eher zur Einheitlichkeit tendieren.
Es gibt eben Anlässe, bei denen man nicht herumlaufen kann, wie man lustig ist - oder wäre es eine angenehme Vorstellung, wenn Erbe X in o.g. Tracht zur Beerdigung seiner "geliebten" Angehörigen erscheint?
Zudem ist es doch nun keine großartige Einschränkung, sich vor Betreten des Saals schnell mal die Robe überzuwerfen, oder?
Das es wohl keine Roben mit eingebauter Kompetenz gibt, ist mir auch klar, aber wenn man schon untergeht, dann kann man dabei wenigstens gut aussehen!
Gruß Rio