Dies ist eine Diskussion zu Verbraucherzentrale warnt vor geschenktem Zeitschriftenabo innerhalb des Forums Nachrichten: Personalien und Kanzleinews
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| Verbraucherzentrale warnt vor geschenktem Zeitschriftenabo Wer die vorausgewählte Zeitschrift nicht möchte, könne per Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift wählen und gleich noch seine Kontodaten für eine Einzugsermächtigung mitteilen. Wer die Gratislieferung nicht sechs Wochen vor Ablauf der drei Monate abbestellt, sitzt in der Abo-Falle. Für die restlichen neun Monate muss der geneppte Kunde zahlen und außerdem an die Kündigung zum Ende des einjährigen Bezugszeitraums denken. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist dies ein raffinierter Versuch, den Verbrauchern ein kostenpflichtiges Zeitungsabonnement unterzuschieben und dazu noch wichtige persönliche Daten wie die Kontoverbindung abzustauben. Rechtlich gesehen ist durch die Lieferung unbestellter Ware grundsätzlich kein Vertrag zustande gekommen. Selbst wenn der „Beschenkte“ schweigt, stellt dies keine Vertragsannahme dar. Auch wenn Verbraucher in solchen Fällen eigentlich überhaupt nicht aktiv werden müssen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu, dem angeblichen Abo-Vertrag zu widersprechen. Um jeden Ärger zu vermeiden, sollte der Widerspruch an die in den Unterlagen enthaltene Adresse „PVZ Pressevertriebszentrale“ in Stockelsdorf per Einwurf-Einschreiben geschickt werden. Die Pressevertriebszentrale ist der Verbraucherzentrale im Übrigen keine Unbekannte – seit Jahren gehen zu diesem Dienstleister immer wieder Beschwerden ein. Quelle: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de |
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