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Pilotprojekt zur Mediation an Arbeitsgerichten gestartet

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Alt 16.09.2011, 09:27
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Pilotprojekt zur Mediation an Arbeitsgerichten gestartet

Seit dem 15. September 2011 können die Parteien im Landesarbeitsgerichtsbezirk Düsseldorf bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten Düsseldorf, Krefeld und Oberhausen auf professionelle richterliche Mediation zurückgreifen. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Ein ausgebildeter richterlicher Mediator oder eine ausgebildete richterliche Mediatorin unterstützen die Konfliktparteien in einer nicht-öffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln.

Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse beider Parteien betrachtet und der Lösungsfindung zugrunde gelegt. Anders als im gerichtlichen Verfahren ist es nicht Aufgabe der Mediation, den Konflikt auf den rechtlich relevanten Sachverhalt zu reduzieren und rechtlich zu lösen. In Konfliktsituationen am Arbeitsplatz kann die Mediation z.B. die Fortsetzung der Arbeitsbeziehung ermöglichen. Es geht nicht um eine Bewertung vergangener Ereignisse, sondern um die Frage: „Wie geht es weiter?“

Im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf gibt es ein Mediatorenteam, das die Parteien bei der Suche nach einer eigenen Lösung unterstützt. Zu diesem Team gehören Richter am Arbeitsgericht Dr. Clemens, Richterin am Arbeitsgericht Keil, Direktor des Arbeitsgerichts Klein, Richterin am Arbeitsgericht Rüter und Richterin am Arbeitsgericht Salchow. Entscheiden sich die Parteien für die Mediation, wird der Rechtsstreit terminlos gestellt.

Die Geschäftsstelle für Mediation bestimmt dann den zuständigen Mediator oder die zuständige Mediatorin. Unmittelbar nachdem das Verfahren dem Mediator oder der Mediatorin zugeleitet worden ist, nehmen diese Kontakt zu den Beteiligten auf und vereinbaren einen kurzfristigen Termin. Ziel der Mediation ist es, die gemeinsam gefundene Lösung in einer Mediationsvereinbarung verbindlich festzuschreiben und den Konflikt der Parteien so dauerhaft beizulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesarbeitsgerichts (www.lag-duesseldorf.nrw.de) sowie auf den Internetseiten der Arbeitsgerichte (www.arbg-duesseldorf.nrw.de; www.arbg-krefeld.nrw.de; www.arbg-oberhausen. nrw.de)

Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
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arbeitsgericht, arbeitsrecht, mediation, pilotprojekt

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