Dies ist eine Diskussion zu Vor Kündigung wegen Schimmelbefalls muss der Vermieter den Schimmel beseitigen können innerhalb des Forums Nachrichten: Mietrecht
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| Vor Kündigung wegen Schimmelbefalls muss der Vermieter den Schimmel beseitigen können Der Vermieter verlangte vom Mieter die Zahlung ausstehender Miete in Höhe von 2.760 aufgrund eines bis zum 31. Dezember 2003 befristeten Mietvertrages. Der Mieter hatte Mitte September 2002 fristlos gekündigt, nachdem er und seine Lebensgefährtin in der Wohnung Schimmelpilzbefall hinter dem Schrank und hinter dem Bett festgestellt hatten. Als Begründung gab die Lebensgefährtin an, dass sie an Asthma und Neurodermitis leide und sich die Beschwerden in der letzten Zeit gehäuft hätten. Die Zunahme der Beschwerden sei auf die Pilzbildung zurückzuführen. Einige Tage später zogen die Mieter aus und zahlten die Miete bis zum Ende des Mietvertrages nicht mehr. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter Recht und urteilte, dass der Mieter dem Vermieter eine Frist setzen müsse, damit dieser die Möglichkeit habe, den Schimmelpilzbefall zu beseitigen. Dies gelte auch bei einer fristlosen Kündigung wegen einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung. Zwar werde mit der Möglichkeit der fristlosen Kündigung die Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter erleichtert. Eine Frist stehe dieser Erleichterung aber auch bei einer Gesundheitsgefährdung nicht entgegen. Der Mieter konnte ohne diese Frist nicht sofort kündigen. Quelle: Mietrechtsanwälte im DAV |
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