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Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln

Dies ist eine Diskussion zu Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln innerhalb des Forums Nachrichten: Mietrecht

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Alt 16.02.2008, 11:54
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Unwirksamkeit von isolierten Endrenovierungsklauseln

BGH v. 12.9.2007 – VIII ZR 316/06

Der BGH hatte sich mit einer Klausel in einem Mietvertrag zu beschäftigen, wonach die Wohnung fachgerecht renoviert gem. einer Anlage zurück zu geben sei. In dieser Anlage wurde der zurück zu gebende Zustand beschrieben, wie z.B. dass die Wände mit Rauhfaser tapeziert und weiß gestrichen sein solle, Fensterrahmen und Türen weiß lackiert etc.

Diese Klausel ist nach Ansicht der Richter unwirksam, da diese Klausel eine „uneingeschränkte Renovierungsklausel“ beinhalte. Eine Regelung, die den Mieter verpflichte, die Mietsache unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur zu renovieren, benachteiligt den Mieter unangemessen. Dieses gelte auch dann, wenn dem Mieter während der Mietzeit überhaupt keine Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen treffe.

Anmerkung der Mietrechtsanwälte:
Der Vermieter-Verein "Haus und Grund" geht davon aus, dass durch dieses Urteil 90% aller Schönheitsreparaturenklauseln unwirksam sind. Ob eine Klausel tatsächlich unwirksam ist, muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Quelle: Rechtsanwälte Thannheiser & Koll. aus Hannover
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