Dies ist eine Diskussion zu Mieter müssen nicht Kosten für Öltankreinigung zahlen innerhalb des Forums Nachrichten: Mietrecht
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| Mieter müssen nicht Kosten für Öltankreinigung zahlen In dem Mietvertragsformular war vereinbart, dass die Tankreinigungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Der Öltank wurde zuletzt 1999 und erneut in der Abrechnungsperiode 2004/05 gereinigt. Der Vermieter stellte die entsprechenden Kosten in die Betriebskostenabrechnung ein. Dagegen protestierte der Mieter, der Vermieter klagte auf Zahlung der rund 170 Euro. Das Gericht gab dem Mieter Recht. Die Tankreinigungskosten seien keine Betriebskosten, sondern Instandhaltungskosten. Die Reinigung diene dazu, das Verschlammen, Verkrusten und Zusetzen von Tank und Tankleitung zu verhindern. Im Vordergrund stehe die Erhaltung der Gebäudetechnik, für die der Vermieter verantwortlich sei. Zudem könnten Betriebskosten nur laufende Kosten sein. Ausreichend sei zwar ein mehrjähriger Turnus, eine gewisse Regelmäßigkeit sei aber erforderlich. Diese sei hier nicht erkennbar. Außerdem sei die Klausel in dem Formularmietvertrag unwirksam. Die Umlage von Instandhaltungskosten könne nur vereinbart werden, wenn sie höhenmäßig begrenzt sei und auf mehrere Jahre verteilt würde. Betriebskostenabrechnungen sorgen regelmäßig für Streit zwischen Vermietern und Mietern. Eine Anwältin oder ein Anwalt informiert darüber, welche Rechte man hat und wie man sie durchsetzen kann. Quelle: Mietrechtsanwälte im DAV |
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