Dies ist eine Diskussion zu Google Street-View: Widerspruch legen Sie so ein innerhalb des Forums Nachrichten: Internet & IT
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| Google Street-View: Widerspruch legen Sie so ein Wer kann Widerspruch einlegen? Grundsätzlich hat jeder das Recht, Widerspruch gegen Fotos der eigenen Person, des eigenen Autos, eigens genutzter Immobilien oder Grundstücke einzulegen. Bei den Immobilien ist es egal, ob es sich um den Eigentümer oder lediglich um den Mieter handelt. Beide Personenkreise sind zum Widerspruch berechtigt. Bei öffentlichen Immobilien oder Firmengebäuden ist die Sachlage jedoch anders und es kann kein Widerspruch wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfolgen. Wie kann Widerspruch bei Street-View eingelegt werden? Es besteht die Möglichkeit, schon vor der Veröffentlichung der Bilder bei Google Street-View Widerspruch einzulegen. Dazu sollten Sie Ihren Widerspruch an streetview-deutschland@google.com oder auf postalischem Wege an Google Germany GmbH Betr. Street View ABC-Straße 19 20354 Hamburg richten. Benennen Sie in Ihrem Widerspruch auch die konkreten Gebäude und Fahrzeuge, welche unkenntlich gemacht werden sollen. Zwecks Nachweis Ihres Widerspruches sollten Sie den Schriftverkehr durch Kopien dokumentieren. Bitten Sie in Ihrem Schreiben auf jeden Fall um eine Bestätigung Ihres Widerspruchs. Grundsätzlich muss der Widerspruch keinen speziellen formellen oder inhaltlichen Anforderungen entsprechen und kann sowohl per Email als auch auf postalischem Weg eingereicht werden. Die Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen ist daher für einen Widerspruch nicht notwendig. Ab dem 16.08.2010 soll die Unkenntlichmachung von Immobilien auch über die Webseite www.google.de/streetview möglich sein. Quelle: Juraforum.de Geändert von JuraForum-News (13.08.2010 um 12:28 Uhr). |
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