Dies ist eine Diskussion zu Domainparking Unternehmen darf Rechtverletzungen durch Dritte nicht ignorieren innerhalb des Forums Nachrichten: Internet & IT
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| |||
| Domainparking Unternehmen darf Rechtverletzungen durch Dritte nicht ignorieren Im vorliegenden Fall beschwerte sich die Inhaberin einer Marke bei der Domainparking Plattform S. darüber, dass jemand eine Webseite unter einem fast identischen Namen betrieb. Obwohl die Markenrechtsverletzung naheliegend war, stellte sich S. quer. Zunächst einmal sollte der betroffene Inhaber seine Bererechtigung durch Vorlage einer Markenurkunde nachweisen. Hierzu war er jedoch nicht bereit. Hierzu entschied das Oberlandesgericht Stuttgart vom 19.04.2012 (Az. 2 U 91/11), dass ein Anspruch des Markenrechtsinhabers auf Unterlassung besteht. In einer solchen Situation muss der Betreiber einer Domainparking Plattform aktiv werden, wenn er von einer Merkenrechtsverletzung erfährt. Dann darf er normalerweise nicht noch die Vorlage einer Berechtigung vom Inhaber eines Markenrechtes verlangen. Anders siehst es nur dann aus, wenn hinreichende Zweifel dargelegt worden snd. Hiervon ging das Gericht aber nicht hier aus. Infolgedessen hätte der Inhaber der Domainparking-Plattform unverzüglich etwas unternehmen müssen. Quelle: Juraforum.de Foto: © Helder Almeida - Fotolia.com |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Darf ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Auskunft darüber geben, ob man sich dort beworben hat? | Datenschutzrecht | 15.09.2011 22:24 |
| Darf ein Polizist information an dritte weitergeben? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.09.2009 20:36 |
| Unternehmen kann rechtswidrige Werbung durch Stiftung Denkmalschutz nicht verhindern | Nachrichten: Recht & Gesetz | 03.07.2009 14:13 |
| Eigentumswohnung: Schalldämmung darf sich durch neuen Bodenbelag nicht verschlechtern | Nachrichten: Mietrecht | 08.04.2008 14:19 |
| Deutscher in Australien darf sich bei Briefwahl nicht durch Vater vertreten lassen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 14.09.2005 13:36 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios