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| Bei kostenlosem Internetspiel kann Spieler-Anbieter kündigen Im entschiedenen Rechtsstreit hatte der Kläger seit rund zwei Jahren an einem grundsätzlich kostenfreien Internet-Spiel teilgenommen. Die Registrierung des Benutzerkontos, der Download der Spiele-Software und die Teilnahme am Spiel waren ohne weitere Kosten möglich. Am 30. Juli 2011 sprach der Anbieter des Spiels gegen den Kläger eine sofortige Sperre des Benutzerkontos und ein permanentes Spielverbot aus. Der Spieler habe seine Benutzerdaten entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an Dritte weitergegeben. Außerdem habe er die Spielwährung, mit der virtuelle Gegenstände für das Spiel gekauft werden können, von anderen Personen erworben und damit gegen die geltenden Spielregeln verstoßen. Der Internet-Spieler hielt die Sperrung seines Benutzerkontos und das permanente Spielverbot für rechtswidrig. Neben der Aufhebung der Spiel-Sperre forderte er zudem 229,55 Euro für vorgerichtliche Anwaltskosten. Doch das Amtsgericht wies den Internet-Spieler ab. Laut AGB könne der Spielernutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten gekündigt werden, vorausgesetzt, es ist keine bestimmte Laufzeit vereinbart worden. Hier sei dem Kläger ordnungsgemäß gekündigt worden, so dass ein Anspruch auf Freischaltung des Benutzerkontos nicht besteht. Damit bleibe auch weiter die Spielsperre bestehen. Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage Foto: © Gina Sanders - Fotolia.com |
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