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Unterhaltspflicht des Erben für die geschiedene Frau des Verstorbenen kann entfallen

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltspflicht des Erben für die geschiedene Frau des Verstorbenen kann entfallen innerhalb des Forums Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht

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Alt 05.11.2004, 20:15
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Unterhaltspflicht des Erben für die geschiedene Frau des Verstorbenen kann entfallen

Berlin (DAV). Der Erbe muss keinen Unterhalt für die geschiedene Frau des Verstorbenen zahlen, wenn die Frau wieder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Der Erbe kann sich auf sogenannte Ausschlussgründe berufen, wenn der Verstorbene nicht zuvor darauf verzichtet hat. Das sei auch der Fall, wenn der Erblasser bis zum Tod Unterhalt gezahlt hat, entschied der Bundesgerichtshof am 28. Januar 2004 (Az.: XII ZR 259/01) wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Klägerin, Tochter der Beklagten, ist nach dem Tod des Vaters Alleinerbin. Der Vater hat bis zu seinem Tod seiner geschiedenen Frau einen Ehegattenunterhalt in Höhe von 255,56 € (500,- DM) gezahlt. Deshalb wurde die Rente des Vaters nicht durch die im Versorgungsausgleich übertragenen 388,07 € (759,- DM) gekürzt. Die Erbin beruft sich auf den Ausschlussgrund, dass ihre Mutter seit längerer Zeit mit ihrem neuen Lebenspartner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt.

Das wurde ihr vom Bundesgerichtshof zugebilligt. Ein Erbe könne sich auf die Ausschlussgründe berufen, da die Unterhaltspflicht unverändert auf den Erben übergehe. In diesem Fall könne von einem endgültigen Verzicht des Erblassers nicht ausgegangen werden, da er den Unterhalt weiterzahlte, um sich seine ungeschmälerte Rente zu erhalten.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de
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