Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nach Trennung muss vereinbarter Unterhalt für einen Hund gezahlt werden

Dies ist eine Diskussion zu Nach Trennung muss vereinbarter Unterhalt für einen Hund gezahlt werden innerhalb des Forums Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2007, 12:51
News-Robot
 
Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 2.607
Keine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juraforum hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nach Trennung muss vereinbarter Unterhalt für einen Hund gezahlt werden

Berlin (DAV). Wenn bei einer Trennung vereinbart wird, dass ein Partner für die Versorgung des gemeinsamen Hundes einen monatlichen Betrag bezahlt, muss er dies auch tun. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 12. Mai 2006 (AZ 2 UF 87/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Bei einer Trennung haben die beiden Ehegatten schriftlich vereinbart, dass der Mann der Ehefrau für die künftige Alleinbetreuung des gemeinsamen Hundes bis zu dessen Tod einen monatlichen Pauschalbetrag von 100,00 EUR bezahlt. Nach gut 1 1/2 Jahren hat der Ehemann die Vereinbarung ohne Begründung gekündigt. Die Ehefrau will aber nach wie vor das Geld.

Zu Recht, so die Richter. Durch die Vereinbarung bezüglich der Versorgung des Hundes ist ein Schuldverhältnis entstanden. Eine Änderung oder Aufhebung sei nur durch eine Vereinbarung der beiden Ehegatten möglich. Eine Kündigung eines solchen Schuldverhältnisses sei nur aus wichtigem Grund möglich. Dies läge hier nur dann vor, wenn es dem Ehemann nach Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen nicht mehr zuzumuten sei, den Unterhalt zu zahlen. Da er keinerlei Ausführungen dazu gemacht hat, müsse er weiter für den Hund aufkommen.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Muss gezahlt werden? Bürgerliches Recht allgemein 03.05.2010 21:37
Grenze ab wann Unterhalt gezahlt werden muss Familienrecht 03.09.2009 09:55
Studium: was muss gezahlt werden Familienrecht 13.03.2009 17:59
Hund nach Trennung Familienrecht 03.12.2008 18:18
ab wann muss Unterhalt gezahlt werden ... Familienrecht 30.01.2007 00:38





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN