Dies ist eine Diskussion zu Kindergeld bei der Unterbringung eines behinderten Kindes in der Psychiatrie innerhalb des Forums Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht
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| Kindergeld bei der Unterbringung eines behinderten Kindes in der Psychiatrie Im vorliegenden Fall wurde ein volljähriges behindertes Kind es litt an einer paranoiden Schizophrenie im Maßregelvollzug untergebracht. Als die Eltern Kindergeld beantragten, lehnte das die Familienkasse ab. Die Eltern sahen das nicht ein und klagten. Sie verwiesen darauf, dass ihnen Kindergeld zustehe, weil ihr Kind aufgrund seiner Erkrankung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könne. Die Richter des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz sahen das jedoch anders und wiesen ihre Klage mit Urteil vom 12.01.2010 ab (Az. 6 K 2465/08). Ein Anspruch auf Kindergeld kommt nur dann in Betracht, wenn ein volljähriges Kind lediglich zur Behandlung seiner Erkrankung in eine psychiatrische Klinik vollstationär aufgenommen wird. Denn hier liegt der Grund für die Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit allein in der Krankheit/Behinderung. Anders ist das jedoch im Bereich des Maßregelvollzuges, der in der forensischen Psychiatrie durchgeführt wird. Die Unterbringung erfolgt hier nicht allein wegen der Behinderung. Maßgeblich ist vielmehr, dass das Kind eine Straftat begangen hat und daher zum Schutze der Allgemeinheit untergebracht wird. Von daher gibt es wie bei dem Aufenthalt des Kindes im normalen Strafvollzug kein Kindergeld. Quelle: JF Bild: © Karin Lau - Fotolia.com |
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