Dies ist eine Diskussion zu WSI-Tarifarchiv: Mit Mindestlohn gegen sittenwidrige Löhne innerhalb des Forums Nachrichten: Arbeitsrecht
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| WSI-Tarifarchiv: Mit Mindestlohn gegen sittenwidrige Löhne Beitrag Nr. 169575 vom 29.10.2009 WSI-Tarifarchiv: Mit Mindestlohn gegen sittenwidrige LöhneIn Nachbarländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne zwischen 8 und 9 Euro die Stunde. Hierzulande wird diskutiert, ob per Gesetz eine Grenze für sittenwidrige Löhne geschaffen werden soll. Aus der Perspektive des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) kann eine derartige Begrenzung den Mindestlohn kaum ersetzen. Die Wissenschaftler des WSI haben Urteile der Arbeitsgerichte analysiert: Danach werden im Klagefall Löhne als sittenwidrig bezeichnet werden, wenn sie ein Drittel unterhalb des branchenspezifischen Durchschnitts liegen. Im Klartext bedeutet dies, dass beispielsweise Mitarbeiter im sächsischen Friseurhandwerk erst bei einem Lohn von unter 2,04 Euro oder Mitarbeiter im hamburgischen Hotel- und Gaststättengewerbe erst bei einem Lohn niedriger als 4,79 Euro sittenwidrig entlohnt würden - bezogen auf die untersten Tarifvergütungen. Daher spricht sich das WSI gegen eine gesetzliche Grenze für sittenwidrige Löhne aus. "Zur Bekämpfung von sittenwidrigen Löhnen und zur Begrenzung des Niedriglohnsektors insgesamt ist ein verbindlicher Mindestlohn erforderlich", so Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs. Mehr über diese WSI-Analyse kann im Internet gelesen werden. Dieser Beitrag wurde erstellt von Beate Henes-Karnahl. |
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