Dies ist eine Diskussion zu Weihnachtsgeld trotz schlechter Konjunktur? innerhalb des Forums Nachrichten: Arbeitsrecht
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| Weihnachtsgeld trotz schlechter Konjunktur? Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, kann auch Kraft betrieblicher Übung ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld bestehen, den der Arbeitgeber nicht einseitig wiederrufen kann. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige zusätzliche Leistung wiederholt und vorbehaltlos erbracht hat. Hierdurch hat er bei den Arbeitnehmern einen Vertrauenstatbestand geschaffen, dass er die Leistung auch in Zukunft erbringen will. In diesen Fällen kann sich der Arbeitgeber nur durch eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder in besonders gelagerten Härtefällen durch eine Änderungskündigung von der Zahlungspflicht befreien. Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber bei der Zusage oder der Zahlung des Weihnachtsgeldes ausdrücklich geltend gemacht hat, dass er sich nicht zu zukünftigen Zahlungen verpflichten will. Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de |
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