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Weihnachtsgeld trotz schlechter Konjunktur?

Dies ist eine Diskussion zu Weihnachtsgeld trotz schlechter Konjunktur? innerhalb des Forums Nachrichten: Arbeitsrecht

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Alt 05.11.2004, 17:37
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Weihnachtsgeld trotz schlechter Konjunktur?

Berlin (DAV). Fraglich scheint, ob der Arbeitgeber wegen einer momentanen schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens die Zahlung des Weihnachtsgeldes verweigern kann. Dies kann er regelmäßig nicht. Er kann die Zahlung dann nicht verweigern, wenn auf die Zahlung des Weihnachtsgeldes ein tarifvertraglicher Anspruch besteht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der Arbeitgeber aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Arbeitsvertrages zur Zahlung verpflichtet ist.

Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, kann auch Kraft betrieblicher Übung ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld bestehen, den der Arbeitgeber nicht einseitig wiederrufen kann. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige zusätzliche Leistung wiederholt und vorbehaltlos erbracht hat. Hierdurch hat er bei den Arbeitnehmern einen Vertrauenstatbestand geschaffen, dass er die Leistung auch in Zukunft erbringen will. In diesen Fällen kann sich der Arbeitgeber nur durch eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmern oder in besonders gelagerten Härtefällen durch eine Änderungskündigung von der Zahlungspflicht befreien.

Etwas anderes gilt dann, wenn der Arbeitgeber bei der Zusage oder der Zahlung des Weihnachtsgeldes ausdrücklich geltend gemacht hat, dass er sich nicht zu zukünftigen Zahlungen verpflichten will.

Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de
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