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Pfandbon-Urteil im Fall "Emmely" folgt gängiger Rechtsprechung zu Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung

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Alt 27.03.2009, 19:45
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Pfandbon-Urteil im Fall "Emmely" folgt gängiger Rechtsprechung zu Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung

Beitrag Nr. 155970 vom 27.02.2009

Pfandbon-Urteil im Fall "Emmely" folgt gängiger Rechtsprechung zu Kündigung bei Diebstahl und Unterschlagung

Die kürzlich vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte fristlose Kündigung einer Supermarktkassiererin, die Pfandbons unterschlagen hatte, hat in der Öffentlichkeit für breite Diskussionen gesorgt. Lesen Sie unser Special zum Thema "Kündigung wegen Diebstahl und Unterschlagung am Arbeitsplatz".

Während Arbeitnehmervertreter das Urteil (Az.: 7 Sa 2017/08) angesichts der Betriebszugehörigkeit der Frau sowie deren Gewerkschaftsmitgliedschaft als "Abstrafung" einstuften, sieht der ehemalige Arbeitgeber der 50-Jährigen "in der Entscheidung des Gerichts unsere Überzeugung zum Sachverhalt nicht nur in rechtlicher Hinsicht bestätigt".

In der Tat entspricht das Urteil der gängigen Rechtsprechung, denn Kavaliersdelikte kennt das Arbeitsrecht im Zusammenhang mit Diebstählen und Unterschlagung nicht. Eine Übersicht über die wichtigsten Hintergründe und Urteile zum Thema finden Sie in unserem Special "Kündigung wegen Diebstahl und Unterschlagung am Arbeitsplatz" .

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