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Leutheusser-Schnarrenberger : Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll "sichere Rechtsgrundlage" auch für Bewerbungsgespräche bieten

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Alt 17.11.2009, 12:45
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Leutheusser-Schnarrenberger : Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll "sichere Rechtsgrundlage" auch für Bewerbungsgespräche bieten

Beitrag Nr. 169998 vom 17.11.2009

Leutheusser-Schnarrenberger : Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll "sichere Rechtsgrundlage" auch für Bewerbungsgespräche bieten

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat in einem Interview klare Regeln für Bewerbungsgespräche gefordert. Arbeitgeber hätten kein absolutes Informations- und Auskunftsrecht, sagte die FDP-Politikerin gegenüber Deutschlandradio Kultur. Daher könne "hier nur mit einem - nach meiner Einschätzung wirklich dringenden - Arbeitnehmerdatenschutzgesetz regeln, welche Fragen zum Beispiel generell unzulässig sind",

Ziel eines solchen Gesetzes ist laut der Ministerin u.a., dass "Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine sichere Rechtsgrundlage haben": Zum einen solle das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Arbeitnehmern und Bewerbern geschützt werden. Zum anderen bedürfe es Klarheit, "damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen und das nicht immer wieder durch viele Gerichtsverfahren in einem Einzelfall geklärt werden muss".

Vor gut zwei Wochen hatte sich bereits auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ausgesprochen.

Das Interview im Volltext finden Sie auf den Seiten von Deutschlandradio Kultur.

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