Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

BAG zur vertraglichen Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen

Dies ist eine Diskussion zu BAG zur vertraglichen Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen innerhalb des Forums Nachrichten: Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 09:47
News-Robot
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.714
Keine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraForum-News hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
BAG zur vertraglichen Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen

Vertragliche Bezugnahme von diakonischen Arbeitsvertragsregelungen in der jeweils geltenden Fassung - Änderung durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes

Eine Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag für ein Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber, der Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (DWHN) ist, nimmt jedenfalls dann das gesamte Arbeitsvertragsrecht des DWHN (insbesondere die Arbeitsvertragsordnung für Angestellte - AngAVO/DW) hinreichend transparent in Bezug, wenn als Bezugnahmeobjekt der „BAT in der jeweiligen Fassung des DWHN“ genannt wird. Damit werden die nach Maßgabe des Arbeitsrechtlichen Regelungsgesetzes (ARRG) des DWHN durch die gemeinsame, paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und des DWHN gefassten Beschlüsse zur Änderung dieses Arbeitsvertragsrechts Inhalt des Arbeitsvertrags. Deshalb ist auch die im Juli 2005 beschlossene Neufassung der AngAVO/DW von der arbeitsvertraglichen Bezugnahme erfasst. Die zu Grunde liegenden Arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechen der Bestimmung einer vertraglichen Leistungspflicht durch einen Dritten im Sinne von § 317 Abs. 1 BGB. Sie ist nicht grob unbillig im Sinne von § 319 Abs. 1 BGB. In der Folge beträgt deshalb die neu geregelte regelmäßige Arbeitszeit seit dem 1. Oktober 2005 somit 40,0 statt bisher 38,5 Wochenstunden. Auch der bereits im Mai 2005 beschlossene Wegfall eines Urlaubsgeldes ist wirksam.

Eine Kinderkrankenschwester, die seit 1981 in einem Krankenhaus angestellt ist, dessen Träger-GmbH Mitglied im DWHN ist, hatte aufgrund der Änderung der AngAVO/DW seit dem 1. Oktober 2005 zwar 40 Wochenstunden gearbeitet. Sie war jedoch der Auffassung, dass sie nur zu einer Leistung von 38,5 Wochenstunden verpflichtet gewesen sei und klagte für die darüber hinaus geleistete Arbeit Überstundenvergütung ein. Die Änderung der AngAVO/DW sei durch die arbeitsvertragliche Verweisungsklausel nicht mehr gedeckt, da der BAT in der Neufassung der AngAVO/DW nicht mehr ausdrücklich in Bezug genommen werde. Aus dem gleichen Grund verlangte sie auch für das Jahr 2005 ein Urlaubsgeld in der bisher gezahlten Höhe.

Die Revision der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des Landesarbeitsgerichts hatte vor dem Vierten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die AngAVO/DW ist in ihrer jeweiligen Fassung von den Arbeitsvertragsparteien als Inhalt des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden. Die formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission haben die AngAVO/DW wirksam geändert, so dass die Klägerin für ihre Ansprüche keine rechtliche Grundlage hat.

In drei weiteren Fällen desselben und eines anderen Mitgliedes des DWHN, die die Arbeitszeit sowie Ansprüche auf ein Urlaubsgeld und eine Zuwendung betrafen, hat der Vierte Senat die Klagen ebenfalls abgewiesen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 AZR 801/07 -
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2007 - 3 Sa 680/07 -

Quelle: PM des BAG
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Notarvertrag - Bezugnahme, Verweis, Beifügung Immobilienrecht 03.02.2009 19:16
Vertragliche Bezugnahme auf ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung Nachrichten: Arbeitsrecht 24.10.2008 08:27
Frage zum vertraglichen Rückforderungsrecht Familienrecht 05.05.2008 22:23
BAG zur dynamischen Bezugnahme auf bestimmte Tarifverträge Nachrichten: Recht & Gesetz 30.08.2007 08:03
Anstrich zahlen (wegen Rauchen) trotz keiner bestehenden vertraglichen Verpflichtung? Mietrecht 03.12.2004 12:34





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN