Dies ist eine Diskussion zu ArbG Mannheim: Kündigung von Müllmann wegen mitgenommenem Kinderreisebett unwirksam innerhalb des Forums Nachrichten: Arbeitsrecht
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| ArbG Mannheim: Kündigung von Müllmann wegen mitgenommenem Kinderreisebett unwirksam Beitrag Nr. 165091 vom 30.07.2009 ArbG Mannheim: Kündigung von Müllmann wegen mitgenommenem Kinderreisebett unwirksamEin Müllmann, der ein zur Entsorgung vorgesehenes Kinderreisebett an sich nimmt, darf deshalb nicht ohne Weiteres (fristlos) entlassen werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor, das das Arbeitsgericht Mannheim heute veröffentlicht hat. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung seien unwirksam, hieß es. Nach Ansicht des Gerichtes hätte der Mann, der nun seinen Job behält, zunächst abgemahnt werden müssen (15 Ca 278/08). Wie es in der Begründung heißt, erfülle "die Wegnahme des Kinderreisebetts" zwar "den objektiven Diebstahlstatbestand", weshalb eine Kündigungsgrund prinzipiell vorliege. Allerdings falle "die erforderliche Interessenabwägung zu Gunsten des Klägers aus". Selbst wenn er wegen der verbotenen Wegnahme von Toilettenpapier bereits einschlägig abgemahnt worden war, sei das Verschulden des Mannes in der vorliegenden Sache "gering": Zum einen sei nämlich angesichts der üblichen Praxis im fraglichen Betrieb davon auszugehen, dass der Mann "das Reisebett hätte an sich nehmen dürfen, sofern er vorher um Erlaubnis gefragt hätte". Zum anderen habe das Möbelstück "für die Beklagte keinen Wert mehr" gehabt, sondern "stand unmittelbar zur Entsorgung an". Angesichts dessen, der Betriebszugehörigkeit und seinen Unterhaltsverpflichtungen kam der Mann deshalb mit dem sprichwörtlichen blauen Auge davon. |
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