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Zufahrt zum Grundstück

Dies ist eine Diskussion zu Zufahrt zum Grundstück innerhalb des Forums Nachbarrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 07:38
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Zufahrt zum Grundstück

Zufahrt auf Wochenendgrundstück versperrt

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Einmal angenommen, der bisher genutzte Zugang zu einem Wochenendgrundstück würde, bspw. durch einen neu errichteten Zaun eines neuen Grundstückbesitzers, versperrt werden. Besäße man dann irgendeine Möglichkeit, den alten Zugang weiter zu benutzen? Zum Beispiel Gewohnheitsrecht?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2009, 08:33
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Zitat:
Zitat von Gerke
Zufahrt auf Wochenendgrundstück versperrt

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Einmal angenommen, der bisher genutzte Zugang zu einem Wochenendgrundstück würde, bspw. durch einen neu errichteten Zaun eines neuen Grundstückbesitzers, versperrt werden. Besäße man dann irgendeine Möglichkeit, den alten Zugang weiter zu benutzen? Zum Beispiel Gewohnheitsrecht?
Es gibt kein Gewohnheitsrecht, aber ein Notwegerecht!
Zu dem Notwegerecht gibt es eine Unzahl von Entscheidungen und Urteile.
Somit ist in jedem Fall ein rasches Handeln angesagt, wenn keine private Einigung mit entsprechender Gegenleistung (Zahlung/Notwegerente, etc.) möglich ist.

Lg.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2009, 06:13
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Um mehr sagen zu können ist noch von Bedeutung, ob dieses Wochenendgrundstück gepachtet wurde oder Eigentum ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2009, 12:18
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Und vor allen Dingen wäre es wichtig zu wissen, ob evtl. ein Wegerecht im Grundbuch
eingetragen wäre.

Michael
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2009, 12:43
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Zitat:
Zitat von micbu
Und vor allen Dingen wäre es wichtig zu wissen, ob evtl. ein Wegerecht im Grundbuch
eingetragen wäre.

Michael


....dann hätte der Nutzer kein Problem, bzw.kaum die Frage eröffnet ?

Andererseits wäre es oftmals ganz gut, ins Grundbuch des "Nachbars" zu blicken, ob nicht tatsächlich eine Eintragung zugunsten einer anderen Fl.-Nr. besteht?
Kann aber nur der Eigentümer mit "berechtigtem" Interesse nehmen.
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Alt 10.09.2009, 06:26
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Es ist Eigentum, zählt als landwirtschaftliches Gelände, liegt ungefähr 100 m vom unbefestigten Weg entfernt.
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Alt 14.09.2009, 15:58
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Das berechtigte Interesse zur GB-Einsicht würde in diesem Fall eindeutig vorliegen.
Sollte in keinem GB´s der angrenzenden Grundstücke ein Wegerecht zugunsten des betroffenen Grundstückes eingetragen sein, so liegt ein Notwegerecht vor.
Über welches Grundstück dieses jedoch führt, muss im Zweifel und sofern keine Einigung erzielt wird, durch Urteil bestimmt werden.
Das Notwegerecht ist durch eine Geldrente zu entschädigen.
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Alt 14.09.2009, 17:07
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Zitat:
Zitat von marki78
Das berechtigte Interesse zur GB-Einsicht würde in diesem Fall eindeutig vorliegen.
Sollte in keinem GB´s der angrenzenden Grundstücke ein Wegerecht zugunsten des betroffenen Grundstückes eingetragen sein, so liegt ein Notwegerecht vor.
Über welches Grundstück dieses jedoch führt, muss im Zweifel und sofern keine Einigung erzielt wird, durch Urteil bestimmt werden.
Das Notwegerecht ist durch eine Geldrente zu entschädigen.

...soweit richtig, aber ein erstrittenes oder auf dem Vergleichswege erzieltes Notwegerecht wird nicht in das Grundbuch des dienenden Grundstückes eingetragen.

Dani
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  #9 (permalink)  
Alt 15.09.2009, 08:59
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AW: Zufahrt zum Grundstück

Zitat:
Zitat von Mars17
...soweit richtig, aber ein erstrittenes oder auf dem Vergleichswege erzieltes Notwegerecht wird nicht in das Grundbuch des dienenden Grundstückes eingetragen.

Dani
Richtig!
Hab ich ja auch so geschrieben.

"Sollte in keinem der GB der angrenzenden Grundstücke ein Wegerecht zugunsten des betroffenen Grundstückes eingetragen sein, so liegt ein Notwegerecht vor."

Es wäre also zu prüfen, ob tatsächlich keine Erschließung über eines der Angrenzenden Flurstücke durch eingetragene Wegerechte vorliegt.
Wenn nicht, dann -> Notwegerecht.
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