Dies ist eine Diskussion zu Zufahrt zum Grundstück innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Zufahrt zum Grundstück -------------------------------------------------------------------------------- Einmal angenommen, der bisher genutzte Zugang zu einem Wochenendgrundstück würde, bspw. durch einen neu errichteten Zaun eines neuen Grundstückbesitzers, versperrt werden. Besäße man dann irgendeine Möglichkeit, den alten Zugang weiter zu benutzen? Zum Beispiel Gewohnheitsrecht? |
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Zitat:
Zu dem Notwegerecht gibt es eine Unzahl von Entscheidungen und Urteile. Somit ist in jedem Fall ein rasches Handeln angesagt, wenn keine private Einigung mit entsprechender Gegenleistung (Zahlung/Notwegerente, etc.) möglich ist. Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Um mehr sagen zu können ist noch von Bedeutung, ob dieses Wochenendgrundstück gepachtet wurde oder Eigentum ist. |
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Und vor allen Dingen wäre es wichtig zu wissen, ob evtl. ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen wäre. Michael |
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Zitat:
....dann hätte der Nutzer kein Problem, bzw.kaum die Frage eröffnet ? Andererseits wäre es oftmals ganz gut, ins Grundbuch des "Nachbars" zu blicken, ob nicht tatsächlich eine Eintragung zugunsten einer anderen Fl.-Nr. besteht? Kann aber nur der Eigentümer mit "berechtigtem" Interesse nehmen.
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Es ist Eigentum, zählt als landwirtschaftliches Gelände, liegt ungefähr 100 m vom unbefestigten Weg entfernt. |
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Das berechtigte Interesse zur GB-Einsicht würde in diesem Fall eindeutig vorliegen. Sollte in keinem GB´s der angrenzenden Grundstücke ein Wegerecht zugunsten des betroffenen Grundstückes eingetragen sein, so liegt ein Notwegerecht vor. Über welches Grundstück dieses jedoch führt, muss im Zweifel und sofern keine Einigung erzielt wird, durch Urteil bestimmt werden. Das Notwegerecht ist durch eine Geldrente zu entschädigen. |
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Zitat:
...soweit richtig, aber ein erstrittenes oder auf dem Vergleichswege erzieltes Notwegerecht wird nicht in das Grundbuch des dienenden Grundstückes eingetragen. Dani
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| AW: Zufahrt zum Grundstück Zitat:
Hab ich ja auch so geschrieben. "Sollte in keinem der GB der angrenzenden Grundstücke ein Wegerecht zugunsten des betroffenen Grundstückes eingetragen sein, so liegt ein Notwegerecht vor." Es wäre also zu prüfen, ob tatsächlich keine Erschließung über eines der Angrenzenden Flurstücke durch eingetragene Wegerechte vorliegt. Wenn nicht, dann -> Notwegerecht. |
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