Dies ist eine Diskussion zu Zerstörung von Pflanzen innerhalb des Forums Nachbarrecht
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| Zerstörung von Pflanzen Welche Rechte haben die Nachbarn in diesem Fall? Danke schonmal! |
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| AW: Zerstörung von Pflanzen Rein rechtlich gesehen, hätte Nachbar A Nachbarn B erst zur Beseitigung des Überwuchses auffordern müssen, mit Fristsetzung. Hätte B darauf nicht reagiert, hätte A einen Gärtner mit der Beseitigung der herüberwachsenden Pflanzen beauftragen können und die Kosten dafür B in Rechnung gestellt. A ist also nicht den ganz richtigen Weg gegangen, hat aber grundsätzlich Anspruch auf Beseitigung der störenden Pflanzen. B sollte das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihm anbieten, beim nächsten Mal selbst für das Entfernen des Überwuchses zu sorgen. Hier einen juristischen Weg zu beschreiten, ist überzogen und würde das nachbarliche Verhältnis auf Jahre vergiften. |
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| AW: Zerstörung von Pflanzen Vielen Dank. |
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| AW: Zerstörung von Pflanzen Nur kurz eine juristische Betrachtung: Zivilrechtlich besteht ein Anspruch auf Schadenersatz: § 823 Abs. 1 BGB - Schadensersatzpflicht Wer vorsätzlich oder fahrlässig ... das Eigentum ... eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Strafbarkeit nach Strafrecht des Nachbarn: § 303 Abs. 1 StGB - Sachbeschädigung Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 303c StGB - Strafantrag In den Fällen der §§ 303... wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Aufgrund des nachbarschaftlichen Verhältnisses wird kaum ein Staatsanwalt hier 'öffentliches Interesse' bejahen. Letztendlich komme ich zum gleichen Schluß wie 'nieselpriem': 'B sollte das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und ihm anbieten, beim nächsten Mal selbst für das Entfernen des Überwuchses zu sorgen. Hier einen juristischen Weg zu beschreiten, ist überzogen und würde das nachbarliche Verhältnis auf Jahre vergiften.' Nicht alles, was rechtlich durchsetzbar ist, sollte man auch durchsetzen. Manchmal sollte man auch auf das Recht verzichten, frei nach dem Motto: 'Der Klügere gibt nach.'
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (19.04.2011 um 12:20 Uhr). |
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| AW: Zerstörung von Pflanzen Zitat:
Für das Forum wäre es aber durchaus auf Dauer inspirierender wenn der Rechtsweg beschritten würde. Leute, denkt doch bitte auch mal daran, dass wir hier nur von der Laufkundschaft nicht leben können...
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Zerstörung von Pflanzen Für das Forum wäre es aber auf Dauer besser, wenn man auf Ehrlichkeit vertrauen kann. ![]() Grüße. |
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| AW: Zerstörung von Pflanzen Und außerdem: wenn die Pflanzen nur "ein wenig" rübergewachsen sind, sollte sich der Schaden in Grenzen halten.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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